Aussage verweigern ?

  • Vor ein paar Wochen gab es eine Schlägerei nach einem Discobesuch in der Bahn, hab nicht dran teilgenommen und nur gesehen wie sich irgendwelche Leute geschlagen haben. Hab nicht gesehen wer angefangen hat und war betrunken. Kann ich die Zeugenaussage verweigern ?

  • oder guck wer mehr Geld dafür bietet dass du für ihn aussagst

  • "Du hast das Recht zu schweigen"
    Die werden dich auch nicht dazu drängen, wenn du ihnen sagst, dass du alkoholisiert warst.

  • Du kannst es doch einfach so sagen, dass du nicht gesehen hast was los war und dich auch nicht mehr genau dran erinnerst. Verweigern darfst du afaik die Aussage nur, wenn du dich selbst oder einen nahen Verwandten belasten würdest. Aber wie gesagt wo ist das Problem einfach zu sagen, dass du eigentlich nichts gesehen hast, was ihnen helfen kann. Dafür kriegst du kein Ärger, nur bei einer absichtlichen Falschaussage gibts Ärger vor Gericht, sofern es rauskommt.

  • "Du hast das Recht zu schweigen"


    wow.. zu viele ami-streifen gesehen?
    dieser satz wird übrigens auch nur verwendet, wenn ein verdächtiger verhaftet wird.


    hättest lieber mehr "richter alexander hold", statt csi gekuggt, dann wüsstest du, dass man in Deutschland (gilt in Österreich auch) die Aussage nur verweigern kann, wenn man sich selbst oder einen verwandten/verschwägerten einer tat bezichtigen könnte.


    Es gibt sogar die sogn. "Beugehaft". Sprich, man kommt so lange ins gefängniss, bis man eine Aussage macht. - gut, dieses mittel wird zwar recht selten angewandt, ist aber dennoch da.


    Also, antwort an TE:
    Nein, kannst du nicht.
    Nein, sollst du nicht, da dich damit nur in gefahr bringst, mit der sache in kontakt zu stehen.


    du kannst und sollst aber sagen, dass du in angetrunkenem Zustand warst - dann wird auch eine Fehldarstellung schwerer als falschaussage gedeuted, bzw. wirst du (sollte es so weit kommen) womöglich gar nicht zu gerichtstermin eingeladen.

  • wo ist das problem zu sagen, dass sich da halt ein paar gekloppt haben, du aber nicht drauf geachtet hast?

    Dieser Beitrag wurde noch nie editiert, zuletzt von »hangman« (Heute , 13:37)



    1355?mode=raw


    Skill ist, wenn Luck zur Gewohnheit wird

  • Wieso so Zornig? :)
    Das ist nicht das einzige was ich geschrieben hab.
    Hier passt aber einfach der Satz. Oder nicht?
    Hast mich richtig zurecht gewiesen du Internetgenie.

  • war eigentlich nicht zornig gemeint... aber, das ist das problem, an internet-kommunikation.. der unterton, geht oft unter.. vorallem wenn man so sparsam mit ;) ^^ ;D und kumpane umgeht, wie ich...
    edit: ist es nicht ersichtlich, dass es nicht ganz ernz zu nehmen ist wenn ich dich "disse" weil du zu wenig "Richter Alexander Hold" geschaut hast.. ? ;)

  • Ach so schlimm ist das nicht. Oft wirst du auch nur um eine schriftliche Aussage gebeten. Wenn du darin noch beschreibst, dass du betrunken warst, wird da nicht mehr viel kommen...


    „Alles was die Sozialisten vom Geld verstehen, ist die Tatsache, dass sie es von anderen haben wollen.“


    - Konrad Adenauer

  • das zeugniss verweigerungs recht gilt in deutschland nur bei einer verwandschaft bis zum 3ten grad.


    wenn du darum gebeten wirst solltest du aussagen. kannst aber wie schon geschrieben, sagen dass du alkoholisiert warst und es nicht so genau weißt. wer es war, wer angefangen hat etc.


    gruß Vipe

  • Wenn du sagst, dass du das ganze nicht richtig mitbekommen hast, dann kannst du die Aussage verweigern. Sollte jedoch jemand sagen, dass du eindeutig alles mitbekommen hast dann wirst du wohl dazu gezwungen werden.


    Wenn du das ganze mitbekommen haben solltest: Sag aus! Gibt nichts schlimmeres als bei sowas eine Aussage zu verweigern weil man vll. einen Freund schützen möchte.

  • Wenn du sagst, dass du das ganze nicht richtig mitbekommen hast, dann kannst du die Aussage verweigern. Sollte jedoch jemand sagen, dass du eindeutig alles mitbekommen hast dann wirst du wohl dazu gezwungen werden.


    Wenn du das ganze mitbekommen haben solltest: Sag aus! Gibt nichts schlimmeres als bei sowas eine Aussage zu verweigern weil man vll. einen Freund schützen möchte.



    wenn ein brief vom gericht kommt, dass du als zeuge geladen bist musst du da erscheinen (es sei den ein schwerwiegender grund entschuldigt dein fernbleiben). ob dich dann das gericht befragt oder nicht hängt vom verfahren ab. wenn z.b. einer zugibt "ok ich hab angefangen" braucht man ja keine zeugen mehr zu verhören. wenn er aber in den zeugenstand gerufen wird (und nicht verwand/verschwägert mit einer partei ist) muss er angaben zur sache machen.


    zeugenaussagen sind immer subjektiv d.h. es wird ausgesagt, was man selbst erlebt hat und wie. bsp.: verkehrsunfall


    mir als beifahrer kam es so vor, als wären wir gerade einmal 20-30 km/h gefahren, der fahrer sagt aus, dass er maximal 15 km/h gefahren ist und der unfallgegner sagt, dass beide autos mindestens 40 km/h draufhatten. keiner macht eine falschaussage, da in dem moment jeder seinen eindruck schildert. wenn allerdings rauskommt, dass der fahrer auf den tacho geschaut hat und trotzdem lügt, macht er sich der falschaussage schuldig.


    für deinen fall gilt: falls du vor gericht geladen wirst geh hin. falls du in den zeugenstand gerufen wirst setz dich hin und sag, was du erlebt hast. und wenn es nur der satz ist "tut mir leid ich war zu betrunken um mich an den abend erinnern zu können"


    Zitat

    Wenn man aussagen muss bekommt man einen Brief. Bei diesem liegt ein Formular bei welches man ausfüllen kann/muss wenn man die Aussage verweigern möchte. Zumindest in S-H so.


    das bezieht sich nur als angabe zur sache. wenn du eine gerichtliche vorladung als zeuge bekommst musst du hingehen.