Recht auf Auszahlung des Lohns bei Kündigung

  • Wie sieht es dabei aus? (450€ Job) Muss man wie üblich bis Ende des Monats warten oder hat man auch einen Anspruch auf eine sofortige Auszahlung des ausstehenden Betrags?
    Werde nämlich demnächst gekündigt bei meinem Nebenjob, habe es nämlich nur dank einer guten Bekannten die dort ebenfalls arbeitet mitgekriegt.
    Nun ist meine Frage, ob ich es verlangen kann, dass mir der Arbeitgeber bzw. der Chef meinen ausstehenden Lohn sofort auszahlt oder ich dementsprechend warten muss, bis Ende Juni.


    Habe nämlich keine Lust dort nur noch eine einzige Stunde weiterzuarbeiten mit dem Wissen, dass die mich da eh rausgeekelt wollen bzw. schon sozusagen haben.

  • Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet dir den Lohn spätestens zum (ich glaube) 28 überwiesen zu haben, so dass dieser am ersten auf deinem Konto ist. Jedoch ist er nicht dazu verpflichtet bei Kündigung dir den Restbetrag sofort auszuzahlen. Gerade bei größeren Unternehmen ist das nicht möglich da sie die Abrechnung/Überweisung nicht selber machen.


    Kannst ja aber mal mit deinem Chef schnacken, vll ist dieser da ja kulant ;)