Beschuldigtenanhörung [Weitere Arten des Warenkreditbetruges]

  • Hallo Leute,


    ich habe heute ein Schreiben der Zuständigen Polizeidiensstelle erhalten indem Steht das ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeführt wird.


    Tatvorwurf : Weitere Arten des Warenkreditbetruges ( § 263 StGB )
    Tatzeit : Mitte Dezember


    Hierbei geht es darum das ich Angeblich in einem H&M geschäft Ware gekauft haben soll per elektr. Lastschriftberfahren (per Unterschrift).


    Nur weis ich gerade garnicht was überhaupt los ist. Die Karte über die ich das Gekaft haben soll gibt es seitdem letzen Jahr nicht mehr da ich sie mir nachdem sie Geklaut wurde Sperren lassen habe ich zu dieser Zeit garnicht in dieser Stadt war.



    Was soll ich nun tun ? Kann mir da jemand weiterhelfen ist echt wichtig.


    MfG

  • Im System deiner Bank sollte das aber vermerkt sein.
    Geh da sonst mal entsprechend hin und frag da nach.

    Rechtschreibfehler sind Spezialeffekte meiner Tastatur und dienen ausschließlich der allgemeinen Belustigung!!!

  • So der Auftrag zur Sperrung der Karte ging am 14.12 rein.
    Der Mitarbeiter sagte mir aber auch das es trotz der Sperrung der Karte möglich sei per Unterschrift zuzahlen da das Konto erst nach 2-3 Tagen belastet wird.

  • hast du nach dem diebstahl anzeige gegen unbekannt erstattet?


    sonst bin ich mir nicht 100% sicher ob du auf der sicheren seite bist, da kann dir aber nur ein anwalt genaueres zu sagen.


    hast du dir das mit der sperrung schriftlich mitgeben lassen? würde ich dann direkt mit zur anhörung nehmen.

  • Die Bank muss das noch in der Datenbank haben, also soweit keine Sorge das du das nicht mehr belegen kannst, denke ich.


    - Hast du zeugen oder sowas das du nicht in der Stadt warst und wie wurdest du drauf aufmerksam gemacht das jemand mist mit deiner Karte macht?


    - Sowie ich die Aussage nur unterstreichen kann, dass wenn du eine Anzeige gegen Unbekannt gemacht hast auf der sicheren Seite bist.

  • da du, wie ich das aus deinen aussagen hier verstanden habe, nur die Karte hast sperren lassen, aber den Diebstal nicht zur anzeige (Polizei) gebracht hast, könnte es sein, dass du dafür zu belangen bist. Du hast ja die Verantwortung darüber was mit deiner Karte passiert, und solange ein verlust/diebstahl nicht der polizei gemeldet wurde, ist sie noch in deinem Besitz.


    natürlich ist die Sperrung schon ein gutes zeichn dafür, dass du die karte nicht mehr hattest.
    genauso wäre es gut, wenn du dich errinnern könntest mwas du zu der zet gemacht hast. Bist du Schuler, und hast zu dem termin nicht geschwäntzt? Ein Klassenbuch ist ein relativ wasserdichtes Alibi. Arbeitest du, und ihr habt stempelkarten? .. gleiches gilt hier.


    bist du zu der zeit verreist? Flugtickets , sind auch nicht schlecht ;)

  • W

    da du, wie ich das aus deinen aussagen hier verstanden habe, nur die Karte hast sperren lassen, aber den Diebstal nicht zur anzeige (Polizei) gebracht hast, könnte es sein, dass du dafür zu belangen bist. Du hast ja die Verantwortung darüber was mit deiner Karte passiert, und solange ein verlust/diebstahl nicht der polizei gemeldet wurde, ist sie noch in deinem Besitz.


    natürlich ist die Sperrung schon ein gutes zeichn dafür, dass du die karte nicht mehr hattest.
    genauso wäre es gut, wenn du dich errinnern könntest mwas du zu der zet gemacht hast. Bist du Schuler, und hast zu dem termin nicht geschwäntzt? Ein Klassenbuch ist ein relativ wasserdichtes Alibi. Arbeitest du, und ihr habt stempelkarten? .. gleiches gilt hier.


    bist du zu der zeit verreist? Flugtickets , sind auch nicht schlecht ;)

    Wichtig ist einfach das er irgendwelche Belege hat. :)