Erste Hilfe verweigert

  • also ich schilder euch mal mein Problem....
    gestern bin ich mit dem Auto durchs ghetto gefahren und wurde von 2 Junkies angehalten


    die haben gesagt dass ich erste hilfe machen muss und dann hab ich sein arm gesehen.... war komplett auf....ich hab einfach das innere seines Armes gesehen...noch nie sowas ekliges in meinem Leben gesehen ich musste mich fast übergeben


    dann sagte ich tut mir leid ich kann das nicht machen dann sagten sie ich muss erste hilfe machen und dass er sich das autokennzeichen aufschreibt und mich melden wird... ich hab mich entschuldigt und gesagt, dass er einen Krankenwagen rufen soll


    und so schlecht ging es ihnen auch nicht, also er lag nicht sterbend auf dem boden konnte auf beiden beinen stehen ohne Probleme


    nun meine frage..... wenn der typ mich wirklich meldet kann ich stress bekommen....

  • Ich hab zwar keine Ahnung, aber da er ja noch "normal" war musst du glaube ich keine erste Hilfe leisten oder doch?
    Ich mein, er war ja nicht bewusstlos oder so krass verletzt, dass er hätte sterben können wenn du nicht hilfst.

  • Würde mir absolut keine Gedanken deswegen machen.Wenn er auf denn beinen war ist es auch kein Grund erste Hilfe zu leisten. Und Zweitens man ist nicht verpflichtet erste Hilfe zu leisten wenn man sich unsicher ist eventuell kann es Strafrechtlich verfolgt werden wenn man einen groben Fehler macht. Ich behaupte es jetzt mal.

  • Erste Hilfe bezieht sich darauf, wenn einer Person der Kreislauf zusammenbricht, oder Gefahr läuft dies zu tun. Das wäre auch bei zu hohem Blutverlust so, wenn er aber nicht wirklich geblutet hat, können sie dir nichts anhängen. Ausserdem kann nur etwas auf dich zukommen, wenn wirklich etwas passiert ist, denn ansonsten könnt man genauso gut sagen, dass sein Kollege hätte erste Hilfe leisten können. Zudem hatte er wohl einen Unfall beim Spielen, o.Ä., da du hier nichts von einem Autounfall erwähnt hast, ich gehe mal von einer Stecherei oder ähnlichem aus. Hierbei kannst du Erste Hilfe verweigern, wenn du deinen eigenen Leib damit gefährden würdest, das Ganze geht hierbei nach eigenem ermessen. Dazu kommt Wenn eine Person in einer Notlage nach ihren Möglichkeiten versucht zu helfen, dann hat dies für sie weder strafrechtlich noch zivilrechtlich negative Konsequenzen, auch wenn die Hilfe nicht in objektivem Sinne optimal verläuft. Sprich, selbst wenn du beim Leisten Erster Hilfe jemanden unabsichtlich umbringen würdest, könntest du nicht belangt werden.
    Hierzu noch ein Auszug, wo du Hilfe leisten müsstest:
    Ein Unglücksfall ist ein plötzlich eintretendes Ereignis, das erhebliche Gefahren für Menschen oder Sachen hervorruft oder hervorzurufen droht. Es ist nach der Rechtsprechung unerheblich, ob das Opfer den Unglücksfall selbst verschuldet hat.
    Ein Unglücksfall wird in folgenden Fällen bejaht: Verkehrsunfälle, sonstige Unfälle; eine Krankheit, die sich plötzlich verschlechtert (z. B. Epilepsieanfall, Herzinfarkt); die drohende Komplikation einer Geburt; ein Selbsttötungsversuch.
    Ein Unglücksfall wird verneint: Chronische Krankheit, Geburt bei einer normal verlaufenden Schwangerschaft[1]; vollkommen frei verantwortlicher Suizidversuch.
    Gerade bei Selbstgefährdungen wie dem Suizid ist der Unglücksfall umstritten. Ein wirklich frei verantwortlicher und als solcher unzweifelhaft erkennbarer Selbsttötungsversuch wird nicht als Unglücksfall gewertet. Dabei werden aber hohe Hürden aufgestellt.
    Gemeine Gefahr ist eine konkrete Gefahr für Leib und Leben einer größeren Zahl von Menschen oder für erhebliche Sachwerte. Es ist unerheblich, ob die Gefahr plötzlich eintritt. Eine gemeine Gefahr liegt z. B. vor, wenn ein erhebliches Hindernis auf der Fahrbahn liegt oder giftiges Gas bei einem Chemieunfall entweicht. (wiki)

  • krankenwagen rufen gilt schon als genügend hilfe. und wenn er dich noch ansprechen kann, kanner ja selbst nen ktw rufen

    Dieser Beitrag wurde noch nie editiert, zuletzt von »hangman« (Heute , 13:37)



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    Skill ist, wenn Luck zur Gewohnheit wird

  • Bei uns hier bei Festen macht manchmal das Rote Kreuz so Fake wunden etc auf Armen und Gesicht...
    Sieht man echtn icht das es Fake ist!


    Die hätten evtl. irgendwas von dir abziehen wollen...
    Solange er steht und normal mit dir reden kann brauchst du ihn doch nicht helfen... oder ?

  • Wie schon hier gesagt, da wird wohl wahrscheinlich nix auf dich zukommen, da die Verletzungen wohl eher "alt" waren und keine akute Blutung vorlag, aber Rechtssicherheit kann dir da nur ein Anwalt geben und niemand hier im Forum.


    Und Zweitens man ist nicht verpflichtet erste Hilfe zu leisten wenn man sich unsicher ist eventuell kann es Strafrechtlich verfolgt werden wenn man einen groben Fehler macht. Ich behaupte es jetzt mal.


    Doch, du bist "verpflichtet" erste Hilfe zu leisten, wenn du das nicht tust und der Verünglückte verstirbt, wirst du angezeigt. Theoretisch kann man zwar bspw. wegen gebrochenen Rippen bei einer Reanimation angezeigt werden, allerdings wird kein Gericht in Deutschland dem stattgeben, sondern du wirst frei gesprochen, da brauch man keine Angst haben.
    Aber selbst wenn man nicht von Gesetzteswegen dazu Verpflichtet wäre EH zu leisten, so ist man es doch aus menschlicher Sicht. Stellt euch mal vor, ihr wärt in der Situation und niemand würde sich um euch kümmern, das wäre sicher ein Scheißgefühl oder?
    An solchen Sätzen äußert sich eindeutig, was verkehrt ist mit unserer Gesellschaft, da wird erstmal daran gedacht "Hoffentlich kann ich mir dadurch keinen Stress einhandeln" anstatt mal für einander einzustehen und einander zu helfen.
    Also wenn jemand in eurer Nähe mal EH braucht, dann zögert nicht, sondern macht was. Ruft den Notdienst, weist den RTW ein, redet mit der Person (wenn sie ansprechbar ist), legt nen Pressverband an oder oder oder. Es gibt genug Dinge die getan werden müssen und es ist für alle Beteiligten angenehmer wenn jeder mithilft ohne zu Zögern.

  • Doch, du bist "verpflichtet" erste Hilfe zu leisten, wenn du das nicht tust und der Verünglückte verstirbt, wirst du angezeigt. Theoretisch kann man zwar bspw. wegen gebrochenen Rippen bei einer Reanimation angezeigt werden, allerdings wird kein Gericht in Deutschland dem stattgeben, sondern du wirst frei gesprochen, da brauch man keine Angst haben.


    Hahaha, der war lustig.

  • Moin,


    also ich bin selber in der Feuerwehr und war schon ein paar mal in deiner Lage ( Suizid vorm Zug usw )
    Was das Thema Erste Hilfe angeht, JEDER is dazu verpflichtet.
    Wenn du pech hast kannst du wegen Unterlassener Hilfeleistung verknackt werden, also Geldstrafe oder Arbeitsstunden.


    Hoffe dir passiert nichts.


    Gruß
    Tribion


  • Hahaha, der war lustig.


    Er hat aber Recht ;) Hatte gestern nen Erste Hilfe Kurs fürn Lappen, da wurde das ebenfalls so gesagt. Jeder ist dazu verpflichtet zu helfen! Auch wenn es nur den RTW rufen ist. Reanimiert man zB jemanden und bricht ihm dabei ein paar Rippen, passiert dir gar nichts, da das Gericht davon ausgeht, dass du helfen wolltest. Es kann dir also nur etwas passieren wenn du NICHT hilfst, denn da kannst du wegen Unterlassener Hilfeleistung verknackt werden. Soviel dazu.


    Zum Thema: Du sagtest ja, es sei keine frische Wunde (da kein Blut o.Ä zu sehen war). Das heißt ja, die Wunde müsste schon älter sein. Ergo warst du nicht dazu verpflichtet zu helfen, gut du hättest nen RTW rufen können. Vielleicht sogar müssen, aber wenn es nur ein blutender Arm war, wie willst du da groß helfen!? Dein Tshirt auseinander reißen und ihn verbinden? Das hätte sein Junkie Kollega ebenfalls machen können. Dir sollte also nichts passieren, vorallem da er ja wohl in nem stabilen Zustand war (psychisch vllt nicht, aber naja)


    Gruß

  • Oft fließt bei sehr schweren Wunden/Verletzungen kein Blut aufgrund des Schocks ;) Und nein, du kannst nicht belangt werden. Wenn du die Situation so schilderst und sagst, dass du um deine eigenes Wohl besorgt warst ist alles gut. Nur hättest du vll. einen Krankenwagen rufen sollen :)

  • Sag du hast dich genötigt gefühlt und wenn sein Kollege da war, verstehe ich nicht das Problem.
    Die Wunde hatte er bestimmt von zuviel Crok(youtube) und wollten dich wahrscheinlich überfallen oder dachten du seist ein Drache oder sonstiges.
    Aber Gedanken würd ich mir keine machen, auch wenns hart klingt, Junkys sind Abschaum jeder Gesellschaft


  • Hahaha, der war lustig.


    Das wird dir jede Hilfsorganisation genau so bestätigen. In der Theorie ist zwar möglich deswegen was auf den Deckel zu bekommen, aber in der Praxis würde jeder Richter, Staatsanwalt, eigentlich sogar jeder Anwalt, dem Antragssteller nen Vogel zeigen. Mal ganz davon abgesehen, dass beim Antragssteller eindeutig was im Kopf kaputt ist, denn wer würde seinen evt. Lebensretter anzeigen, weil man wegen seiner Hilfe die Rippen gebrochen hat? Lieber Rippenbruch als Hirngemüse.

  • Ich stimme euch da zwar zu, aber Recht haben und Recht bekommen ist trotzdem nicht das gleiche. Deutsche Gerichte haben schon oft genug ihre Unfähigkeit raushängen lassen. Und genauso wie solche Vollidioten, die dich anzeigen würden, gäbe es vermutlich auch den ein anderen Vollidioten von Richter, der dem zumindest teilweise zustimmt.


    Aber wäre ich in ergins Position gewesen, hätte ich wohl das gleiche gemacht. Einfach schon aus Angst, dass die mich einfach beklauen oder totprügeln wollen...