• Hey Leute,


    Habe heute auf der Arbeit mit einem Kumpel über ein Thema diskutiert. Wir beide waren nicht einer Meinung, deshalb frage ich euch mal.
    Ich habe ihn gefragt ob es moralisch vertretbar wäre wenn eine Person eine andere Person umbringt, nach dem Mord z.B flieht und wie auch immer ihm etwas passiert so das er komplett das
    Gedächtnis verliert. Er kann sich an nichts von dem was er gemacht/getan hat erinnern. ( ärztlicher Seite bestätigt das es so ist, wenn dies überhaupt möglich ist?
    Wenn es zu einem Prozess kommen sollte, wäre es eurer Meinung nach ok wenn man ihm eine Haftstrafe gibt oder nicht?
    ich glaube ihr habt das dilemma verstanden um das es sich handelt.


    ich hoffe das ihr mir helfen könnt.


    P.s an die Speziallisten hier, wie sieht es auf der juristischen Seite tatsächlich aus?


    Mfg MasterDude

  • Ich würd das moralisch nicht vertretbar finden. Also ab in Bau.
    Kann ja sonst jeder Mörder zu tun, als hätte er das Gedächnis verloren.


    Wie das in DE weiß ich nicht, aber ich kann mir bei unseren Pussy-Gesetzen sogar vorstellen, dass die die Leute nicht in Knast stecken sondern in eine Klapse.
    Selbst Leute mit 9 Vorstrafen (u.A Einbruch, Körpeverletzung, Urkundenfälschung, Hehlerei etc.) kriegen auch bei dem 10 Delikt nur eine 750 Euro Geldstrafe.
    Dementsprechend kann ich mir wie gesagt gut vorstellen, dass auch für Leute mit Gedächnisverlust in dem Fall eine nicht so harte Strafe gewählt wird^^

    Rechtschreibfehler sind Spezialeffekte meiner Tastatur und dienen ausschließlich der allgemeinen Belustigung!!!


  • Auch vom moralischen Aspekt.
    Er hat es getan und das man es vergisst macht es nicht besser. Wenn es ein Mord war hatte es wohl einen bestimmten Grund. Wäre diese Person wieder in dieser Situation, würde sie wahrscheinlich gleich handeln.
    Als Beispiel jetzt, dass er sich in irgendeiner Art rächen wollte.

    "Knock me down, and I'll keep getting back up."
    -S76

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von nfscarbon ()

  • Als er den Mord vollzogen hat, hatte er noch keinen Gedächtnisschwund und war kerngesund und bei vollem Verstand, nur weil er es vergessen hat soll er nicht dafür büßen ?
    Auch wenn er sein Gedächtnis verloren hat und man das sogar ärztlich (wenn das überhaupt geht) nachgewiesen hat, ändert es nichts an der Tat die er vollbracht hat.


    Wenn man bei sowas eine gemilderte Strafe bekommen sollte, kann ich es voll und ganz nicht nachvollziehen ...

  • Vom juristischen her ist er strafbar. Etwas anderes wäre der Fall, wenn er geistig nicht auf der Höhe wäre, WÄHREND er den Mord begeht. Da hängt es dann aber auch noch von verschiedenen Faktoren ab.


    Moralisch sowieso. Warum sollte jemand nicht bestraft werden, nur weil er das vergessen hat?


    „Alles was die Sozialisten vom Geld verstehen, ist die Tatsache, dass sie es von anderen haben wollen.“


    - Konrad Adenauer

  • Bei Personen mit dissoziativer Identitätsstörung passiert genau so etwas, da sich diese Personen entweder gar nicht oder nur entfernt an Dinge erinnern können, die eine ihrer Persönlichkeiten getan hat. Bestraft werden sie trotzdem, auch wenn diese Erkrankung natürlich zu anderen Haftumständen führt.

    Kontakt: PN - ICQ
    i7 3770K • ASRock Extreme4 Z77 • Thermalright HR-02 Macho • 2x8GB DDR3 1600 • Palit JetStream GTX 680 • Asus Xonar Essence STX
    be quiet! Straight Power E9-CM 580W • Samsung SSD 830 Series 128GB • WD Caviar Green 2TB • 3x WD Caviar Green 3TB • Corsair Obsidian Series 550D

  • Selas


    Das ist ein anderer Fall ;) Hier gehts ja darum, dass er erst NACH der Tat das Gedächtnis verliert. War die Erkrankung schon vorher da, ist es eine andere Sache, wie oben beschrieben!


    So anders ist das nicht. In einem Fall ist es ein Gedächtnisverlust, im anderen Fall eine krankhafte Störung, die einen partiellen Gedächtnisverlust beinhaltet.
    Es bleibt die Festerstellung: er/sie, oder eine seiner/ihrer Persönlichkeiten war/ist fähig zu Morden. Bestraft wird er/sie egal in welchem Fall.
    Es ging mir nur darum ein anderes Beispiel zu benennen, um den Umstand zu verdeutlichen. Der Täter kann die Tat ja auch verdrängen, aber für die Justiz spielt das keine Rolle, egal ob nun ein Gedächtnisverlust durch Unfall, Krankheit oder sonst wie.

    Kontakt: PN - ICQ
    i7 3770K • ASRock Extreme4 Z77 • Thermalright HR-02 Macho • 2x8GB DDR3 1600 • Palit JetStream GTX 680 • Asus Xonar Essence STX
    be quiet! Straight Power E9-CM 580W • Samsung SSD 830 Series 128GB • WD Caviar Green 2TB • 3x WD Caviar Green 3TB • Corsair Obsidian Series 550D

  • Das ist richtig :) Ich rolle es einfach nur etwas theoretischer zur Erklärung auf! Im Strafrecht wird immer zwischen dem objektiven und dem subjektiven Tatbestand unterschieden. Objektiv kann jeder einen Mord begehen, subjektiv kann es eine andere Frage sein. Da wird nämlich auf den Vorsatz abgestellt, also auf das Wissen und Wollen des Täters. Ist er also z.B. schon während der Tat geisteskrank, kann er nur vermindert schuldfähig sein oder wird dementsprechend "nur" in psychologische Verwahrung gegeben. Es kann also gut sein, dass der Täter objektiv strafbar ist, subjektiv aber nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann. Das ist der Unterschied, den ich erklären wollte!
    Dazu gibt es aber auch noch einen anderen Fall. Der Täter kann geistig verwirrt sein, jedoch einen "erleuchteten Moment" haben, in dem er er selbst ist. Dann ist er sowohl objektiv als auch subjektiv strafbar. Nur mal so für Leute, die das interessiert :D


    „Alles was die Sozialisten vom Geld verstehen, ist die Tatsache, dass sie es von anderen haben wollen.“


    - Konrad Adenauer

  • Ja, es gibt Leute, die in "erleuchteten Momenten" Morde begehen, die denken danach aber immer noch, dass es richtig war.

    Dieser Beitrag wurde noch nie editiert, zuletzt von »hangman« (Heute , 13:37)



    1355?mode=raw


    Skill ist, wenn Luck zur Gewohnheit wird