Ebay Verkauf

  • Hallo
    Ich habe auf Ebay einen Laptop zum Verkauf eingestellt.
    Auf dem Bild ist als Funktionsnachweiß die Windows 7 Oberfläche auf dem Destop des Laptops zu sehen.
    Darf ich rechtlich gesehen das Win vor dem Verkauf noch entfernen oder bin ich jetzt gezwungen Windows drauf zu lassen, weil es auf dem Bild zusehen ist?


    MfG :)

  • Einfach in die Beschreibung schreiben, dass du deinen Laptop verkaufst und explizit darauf hinweist, dass kein Betriebssystem vorinstalliert ist bzw. Windows 7 nicht mitverkauft wird. Sollte doch kein Problem sein?...

  • Hau doch runter und setz neu auf?

  • Sollte eigentlich kein Problem sein. (Normalerweise kann man aber doch noch bei der Artikelbeschreibung was nachträglich hinzufügen?)


    Es hängt von der Artikelbeschreibung ab. Wenn darin nicht steht, dass das Betriebssystem nicht drauf ist oder eben nicht mitverkauft wird, sondern nur das Gerät, dann sollte es eigentlich passen.


    Also in die Richtung:


    "Hallo, ich verkaufe meinen Laptop weil ich mir einen neuen besorgen möchte. Hier sind die Daten: ......... (ohne Betriebssystemangabe)"


    Solltest dich aber nicht auf mich verlassen... Ist meine Meinung :P

  • Zitat

    Google es, dan biste auf der "sicheren" seite


    Wobei google-Ergebnisse aber auch nicht unbedingt besser sein müssen als die Aussagen hier im Forum.


    Wenn du auf der sicheren Seite sein willst, dann schick die Lizenz mit oder suche Rat bei einem echten Juristen.





    MfG AOL


  • Sollte ledeglich ein "Denkanstoß sein, das der die jenige pers. Wo anders nachfragt (gibt ja auch u.a Juristen Foren usw?(!)


    Mach deinen Käufer drauf aufmerksam das er dein Lappy ohne Licenz bekomt (...)

  • du solltest jetzt nachträglich die artikelbeschreibung bearbeiten


    Wenn du es so wie Godot dir geraten hat, das Angebot beendest gehst du einen verbindlichen Vertrag mit dem zu Zeit höchstbietenden ein und musst ihm den artikel für den preis auch schicken, aber nur wenn der höchstbietende sich das recht auch dazu nimmt und dir eine pn o.ä schickt, dass er den artikel will <-- also nicht empfehlenswert !


    einfach die artikelbeschreibung bearbeiten und fertig

  • du solltest jetzt nachträglich die artikelbeschreibung bearbeiten


    Wenn du es so wie Godot dir geraten hat, das Angebot beendest gehst du einen verbindlichen Vertrag mit dem zu Zeit höchstbietenden ein und musst ihm den artikel für den preis auch schicken, aber nur wenn der höchstbietende sich das recht auch dazu nimmt und dir eine pn o.ä schickt, dass er den artikel will <-- also nicht empfehlenswert !


    einfach die artikelbeschreibung bearbeiten und fertig


    Meinte eigentlich "Hau (das System) doch runter und setz (es) neu auf" :D Nicht die Auktion
    War bisschen unverständlich.