Suche jmd mit juristischen Kenntnisse (Kaufen/Verkaufen)

  • tk33
    Ein Tauschvertrag wird unter § 480 BGB unter "Tausch" geführt und es hat überhaupt gar keine Auswirkungen, ob es nun dein Bruder, deine Schwester oder dein Vater ist, mit dem du ihn abschließt. Einen "Tausch im privaten Rahmen" gibt es nicht. Sogar, wenn du beim Bäcker ein Brötchen kaufst, hast du einen Kaufvertrag gemäß § 433 BGB abgeschlossen.


    @Awesome
    Du hast recht. Jeder postet hier irgendeinen Müll, den er irgendwo mal gehört hat...siehe tk33


    PITBULL
    Kannst du mir sagen, wie alt die Grafikkarte schon ist? Wenn sie älter als ein Jahr ist, könntest du auf Unmöglichkeit wegen Stückschuld gemäß § 275 I BGB plädieren.
    Die Argumentation dahinter ist:
    Ihr habt euch bei eurem Vertrag auf den Tausch zwischen eben genau DIESEN BEIDEN Sachen geeinigt. Außerdem ist deine Grafikkarte gebraucht, d.h. es gibt sie nur ein einziges Mal. Du kannst also diese Grafikkarte nicht noch genau einmal liefern, da sie ein "Einzelstück" ist.


    „Alles was die Sozialisten vom Geld verstehen, ist die Tatsache, dass sie es von anderen haben wollen.“


    - Konrad Adenauer

  • Die Grafikkarte ist älter als ein Jahr, es gibt auch keine Rechnung und OVP mehr. Grafikkarte kann ICH auch nicht in einer anderen Variante ausliefern. Tauschpartner weiß auch, dass ich diese GPU nur einmal besitze.

  • Gut. Dann würde ich vorschlagen, dass du ihm einen Brief mit dem Sinn schickst, sich außergerichtlich zu einigen. Erläutere ihm einfach, was ich dir oben erklärt habe und sag ihm, dass es für beide Parteien unproblematischer und sinnvoller wäre, wenn er die Grafikkarte so nimmt, wie du sie als funktionierend beschrieben hast. Anderweitig wird er den Prozess wahrscheinlich verlieren.


    „Alles was die Sozialisten vom Geld verstehen, ist die Tatsache, dass sie es von anderen haben wollen.“


    - Konrad Adenauer



  • du kannst super mit Paragrafen um dich werfen, machst du ganz brav :thumbsup:


    aber jetzt überlegen wir doch mal, um was es für einen Betrag geht: gebrauchte Graka vs. gebrauchte SSD, beide vermutlich nicht mehr wert als 50€. Und du willst ERSNTHAFT da jetzt irgendwas juristisch klären? Alleine die Gerichtskoten sind wahrscheinlich 10 mal so hoch... Im extremsten Fall würde das ganze in einem Vergleich enden, alles andere ist völliger Schwachsinn und absolut realitätsfremd...


    Deswegen mein ernsthafter RAT: telefonier mit dem anderen und wenn ihr gar nicht einigen könnt, schick ihm die SSD zurück und gut ist...

  • Nur schade, dass ich den Scheiß studiere und mich höchstwahrscheinlich leicht besser als du damit auskenne...Ich habe ihm auch geraten, sich außergerichtlich zu einigen. Was willst du von mir? Ich habe nur seine Fragen beantwortet.


    „Alles was die Sozialisten vom Geld verstehen, ist die Tatsache, dass sie es von anderen haben wollen.“


    - Konrad Adenauer

  • Er hat mir heute per Einschreiben mit Rückschein einen Brief geschickt in dem Nachlieferung wegen Mangel gefordert wird bis 16.07.2012.


    Gemäß §437, §439 BGB.


    Fail.
    Er kann eine Nacherfüllung verlangen. Heißt aber nicht mehr als reparieren.
    Hatte das in BWL zwar nur bei einem Kauf zwischen Endverbraucher und Händler, sollte sich aber genau so verhalten.
    Wenn du überhaupt in einer Hinsicht haften musst, da es ein Tausch war.


    Bei der Nacherfüllung hat der Händler 2 mal die Möglichkeit die Sache zu reparieren, beim 3. mal würde ein kompeltter Austausch nötig sein.
    Er könnte nur von Anfang an eine Neulieferung verlangen wenn du zu stimmst und das wirst du nicht machen. Das wäre auch erst sinnvoll, wenn die Reparaturkosten die Neubeschaffungskosten überschreiten würden.


    Das sind nun nur meine schulischen Kentnisse bei einem Handel zwischen einem Händler und Enverbraucher.

  • Zitat

    Nur schade, dass ich den Scheiß studiere und mich höchstwahrscheinlich leicht besser als du damit auskenne...Ich habe ihm auch geraten, sich außergerichtlich zu einigen. Was willst du von mir? Ich habe nur seine Fragen beantwortet.



    uh ich zittere.... welches Semester xD


    dir ist schon klar, dass du hier größtenteils mit Minderjährigen schreibst, glaubst du wirklich da versteht jemand wenn du was von außergerichtlicher Einigung schreibst? Typisch Juristen...^^

  • lachnicht


    Du hast in Ansätzen recht, jedoch verhält es sich bei Händlern anders als bei Privatverbrauchern, da dort u.U. auch das HGB entsprechend wirkt und es handelt sich nicht um ein Einzelstück, sondern um eine Gattungsschuld (d.h. die Sache ist nur eine von vielen).
    Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein Einzelstück, da Pitbull keine genau gleiche Grafikkarte liefern kann. Somit ist ihm eine Lieferung bzw. Nachlieferung dieser Sache gemäß § 275 I BGB unmöglich geworden. In Betracht kommt also nur eine Nachbesserung!


    Edit: gemäß § 480 BGB finden die Vorschriften über den Kauf entsprechende Anwendung auf den Tausch, d.h. er müsste genau so haften, wie er es bei einem Kaufvertrag machen müsste :)


    Als Vergleich kannst du Dir folgendes Bsp. vor Augen halten:


    A und B einigen sich über einen Kauf eines Gebrauchtwagens, der hinten rechts einen Blechschaden hat und schon 100.000 km gefahren ist. Bevor A dem B das Auto übergeben kann, wird es zerstört. A verlangt von B Nachlieferung.
    Hier haben wir den selben Fall, da sich A und B eben genau nur über DIESES eine Auto geeinigt haben. Dieses Auto gab es nur ein einziges mal (Stückschuld), da es schon eine entsprechende Zahl von km auf dem Buckel hatte und einen Blechschaden hinten rechts hatte. Für niemanden ist es also möglich, das Auto herauszugeben. Wenn das Auto von einem Autohändler gekauft worden und dann zerstört worden, wäre die Nachlieferung durchgegangen, da es sich dabei nur um ein Auto von vielen handelt (Gattungsschuld).
    You get it?


    Im Prinzip kann der Typ von Pitbull im Endeffekt nur die Herausgabe der SSD verlangen. Schadensersatz nur dann, wenn er einen Schaden dadurch erlitten hat, dass er auf die Wirksamkeit des Vertrages vertraut hat.


    tk33
    Ich glaube jeder versteht, was das Wort außergerichtlich heißt. Ich meine...du verstehst es ja auch ;) :thx:


    „Alles was die Sozialisten vom Geld verstehen, ist die Tatsache, dass sie es von anderen haben wollen.“


    - Konrad Adenauer