IcedEarth : aus deiner quelle:
ZitatAus Gründen des Beweises empfiehlt sich, die Mahnung schriftlich abzufassen und per Fax oder Brief zu versenden. Auch wenn Zahlungsschwierigkeit oder fehlender Zahlungsbereitschaft bei Schuldner bekannt ist, sollte die Mahnung schriftlich erfolgen um keine Zeit zu verlieren. Denn der Gläubiger könnte behaupten, die E-Mail sei nicht angekommen oder im Spam-Filter gelangt. Um den Nachweis des Zugangs erbringen zu können, sollte das Mahnschreiben per Einwurfeinschreiben versendet werden.
und genau das sage ich die ganze zeit. die ERSTE mahnung kann man ja per mail verschicken, alles weitere sollte schriftlich passieren, da sonst der gläubiger nicht beweisen kann, dass er eine mahnung verschickt hat.
Und das mit dem brief weiß ich, er ist zugestellt, sobald der postbote ihn in den briefkasten wirft. zugestellt heißt gleichzeitig auch gelesen und zur kenntnis genommen.