Beiträge von BlackiDeath

    Ni hâo :hi: ,


    Ich hab mal ein bissle rumgegoogelt aber leider nichts gefunden deswegenfrag ich mal hier ;)
    1
    Gibt es eine möglichkeit Dragon Age II via hamachi zu spielen ?
    ( Einen mod oder sonstiges) ?


    2
    Was für ähnliche spiele kennt ihr die via hamachi funktionieren würden (Rpg genre) ?


    Mfg. Blacki :gamer:

    :hi:


    Ich bin gerade am verzweifeln >.<
    Mein Fron Mic setzt sich andauert von selbst auf 13 oder 16% (von 100 :P).
    Hab schon gegoogelt und eig. alles versucht was ich gefunden habe
    (Kann an Skype liegen etc.
    Hab skype soweit eingestellt aber gebracht hat es nicht wirklich etwas .... )



    Hoffe jemand von euch hat ne ahnung


    Mfg.

    Ich habe jetzt einiges mit Photoshop gemacht und mich würde jetzt mal interessieren was ihr von den Bildern haltet UND Ich hätte sehr gerne etwas Kritik ^^
    Seit blos nicht zu zimperlich^^


    uuuunnnnd hier kommen die Bilder :clapping: :clapping: :clapping: :clapping: :clapping:


    Cod :


    Samurai :


    Herz:


    Hellsing :


    Dr. Jackal :


    Bryan :


    Crossfire :


    keine ahnung wer das ist ;D :


    Dingens :


    Roter Himmel :


    Bleach Fight :


    Zidane Tribal :


    The Legend of Dragoon :


    Crossfire :


    + Signatur und Avatar ^^


    Mfg. Blacki :sniper:

    K, sieh es mal von der Seite


    Pflicht ist bis zur neunten Klasse, die 10. Klasse muss man nicht besuchen. Ok, du bist gerade in der 10. Klasse, willst aber auch schwänzen? Was hilft dir das bitte, wenn du wegen dem Schwachsinn von der Schule fliegen kannst? Wenn HSchG nicht mehr gilt, dann gilt die Schulordnung!


    Das geht ja noch net mal ums schwänzen sondern nur darum das schulgelände zu verlassen um z.b. Freunde / Bekannte aus der nachbarschule (Berufsschule) zu besuchen.


    Klar biste noch schulpflichtig.
    Musst iwas machen, Schule, Berufbildene Schule und so ein Mist für doofe (sry aber so ist es, die Mittlere Reife kann man mit Links schaffen)
    Und die Schule lässt dich generell erst ab der Oberstufe vom Gelände, so ist es immer.


    Eben nicht ;D


    (1) Die Vollzeitschulpflicht dauert neun Jahre. Sie endet spätestens mit dem erfolgreichen Besuch der Jahrgangsstufe 9.

    wir haben immer gesagt bekommen wenn ihr ne genehmigung(entweder lehrer oder eltern) habt oder 18(volljährig eigene verantwortung usw.) seit


    Genehmigung Förmlich oder Unförmlich ?


    Würde soetwas schon reichen ?

    Zitat

    Seehr geehrte Damen und Herren,
    hiermit bestätige ich das mein Sohn Vor ;- Zuname Klasse .. Das schulgelände auf eigene Gefahr in den Pausen verlassen darf
    Mfg. Meine Mutter :P

    Hausrecht gilt vor..
    Dabei gehts ja nur um deine Versicherung, da du über die Schuleversichert bist.. die müssen das drin haben, denn passiert dir was und du würdest nicht über die Schule versichert sein, dann würds teuer werden.


    Schulgelände darfst du nicht verlassen das schreibt die Hausordnung vor..


    jain das ist ja immerhin eine Grauzone.
    Da man ja nicht verpflichtet ist die Schule bzw. den Unterricht zu besuchen und deswegen gerade auf den Heimweg ist weil "grund hier einfügen" dann wäre das halt wirklich wie schon gesagt eine Grauzone ... und da würde ja dann das HSchG vorgehen.


    @TK

    Zitat

    wenn du die 9. bestanden hast kann und darf dich niemand mehr zwingen in die schule zu gehen.
    solltest du dich aber entscheiden weiterhin die schule zu besuchen unterliegst du der aufsichtspflicht der schule


    Aber wenn man nicht mehr gezwungen ist die schule zu besuchen und sich halt entscheidet auf eigene gefahr das schulgelände zu verlassen so wäre dies ja wieder grenzwertig. Da man ja freiwillig am unterricht teilnimmt


    Zitat

    die zwei abschnitte die du oben vergleichst haben nichts miteinander zu tun.


    Das wäre auch wieder so ein Jain ...
    Die schule sagt ja selbst

    Zitat

    1. Jede Schülerin und jeder Schüler ist für ihr oder sein Handeln verantwortlich.


    und da mal halt auch nicht mehr verpflichtet ist dort zu erscheinen und daran teilzunehmen.. siehe oben.


    bzw. Wäre es eigentlich eine Option den Schulleiter anzubieten das man von dem Versicherungsschutz der schule entbunden ist wenn man das schulgelände wärend einer pause verlässt und dies natürlich schriftlich festhälz und auch von den Erziehungsberächtigten unterschreiben lässt ?


    ps. Bin leider noch keine 18 sondern erst in 2 monaten und wurde die tage erwischt als ich das schulgelände verlassen habe.. und ich sehe es einfach nicht ein wegen 2 monaten jetzt noch sozialstunden abzulegen ... ich verlasse seit ca 3 oder 4 Jahren mindestens 2x am Tag das schulgelände und bis vor ein paar tagen hat sich niemand beschwert ...

    Moin moin,


    Hoffe das sich hier jemand etwas damit auskennt.
    Was ist mehr von bedeutung das Hessische Schulgesetzbuch oder die Schulordnung wenn sich beides wiederspricht ?


    Schulgesetzbuch


    d.h. Man darf in der Schule erscheinen MUSS man aber nicht und man bekommt kein ärger wenn man schwäntzt


    Schulordnung

    Zitat


    1. Jede Schülerin und jeder Schüler ist für ihr oder sein Handeln verantwortlich.
    ... 2,3 sind unwichtig
    4. Das Verlassen des Schulgeländes ist Schülerinnen und Schülern verboten.


    Jetzt zu der Richtigen Frage
    Wenn man die 9. Klasse Haupt erfolgreich bestanden hat aber weiterhin die nächst höhere Stufe besucht. Darf man das schulgelände verlassen ?
    Laut schulordnung nein aber laut gesetzbuch muss man ja noch nicht mal am unterricht mehr teilnehmen weil man sozusagen nicht mehr schulpflichtig ist.
    Was denkt ihr darüber ?




    Mfg Blacki :hi:

    Zitat

    Also man müsste das jetzt im Kontext zum ganzen Gedicht sehen.
    Was hat das mit der linkshändigen Frau zu bedeuten?


    Wir haben jetzt nur ein Blatt bekommen mit dieser Textstelle .. und das mit der linkshändigen Frau kann ich auch nicht wirklich deuten >.<


    Zitat

    Für mich siehts nach einer Art Kommunikationsproblem aus (hattet ihr sowas schon?)


    Ähm könnte sein aber sicher bin ich mir da jetzt nicht genau .. Wir haben halt ganz groß das Thema : Gedichte


    Zitat

    Vllt sehen sich Mann und Frau jeden Tag und dieser Alltag macht es ihnen nicht möglich, sich kennen zu lernen, sei es weil sie schüchter oder zu beschäftigt sind.
    Wären sie aber woanders, hätten sie zeit dafpr.
    Oder ihre Umwelt lässt es nicht zu, dass sie diesen mann liebt, z.B. Verwandte ect, weil der Mann vllt "zu arm" ist oder so.
    Sprich das soziale Umfeld duldet es nicht.


    Das klingt sehr gut ich glaub darauf kann ich bauen ^^


    Thx für die Hilfe :thumbsup:

    Nabend,


    Ich verzweifel gerade an der Interpretation >.<
    Hat jemand eine ahnung wie der teil vom Gedicht gemeint ist?


    Zitat

    Peter Handke: Auszug aus "Die linkshändige Frau"


    Zitat

    Ich möchte dich in einem fremden Erdteil sehen. Denn da werde ich dich unter den anderen endlich allein sehen. Und du wirst unter tausend andern mich sehen.
    Und wir werden endlich aufeinander zugehen


    Also was Gedichte angeht bin ich total verloren ;D


    :help: :help: :help: :help: :help:


    Mfg. Blacki™