Beiträge von ~SilkGladiator~
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Alles klar gucke später nach.
Laut Google
So sieht § 3 ArbZG vor, dass die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten darf. Nach § 9 ArbZG dürfen Arbeitnehmer sonntags grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Von dem Sonntagsarbeitsverbot gibt es allerdings viele Ausnahmen. Daraus ergibt sich eine maximale reguläre Wochenarbeitszeit von 48 Stunden. Die Tagesarbeitszeit kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Daraus ergibt sich eine kurzfristig mögliche maximale Wochenarbeitszeit von 60 Stunden.
Die 60 Stunden werde ich voll machen nächste Woche.. 5 Tage a 8 Stunden plus 2 mal 10 Stunden
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Eben nicht ihr scheiß Zecken.
War heute bzw eben das erste mal einkaufen nach der Trennung.. Endlich wieder essen im Haus.
So nun zu gestern.. Ich war bis 12 arbeiten und ab 13 Uhr gesoffen. Kneipe zu Kneipe und vom bierstand zu bierstand (bei uns ist GERADE Pekermarkt wir feiern die Kartoffeln 2 Tage lang).. Soo gegen Abend bin ich auf einmal 16 km von uslar in einer anderer Kneipe gelandet haha dort hab ich mir ne Kraft Brühe gegönnt und ein Holzfäller Steak. Zwischenzeitlich war ich noch bei anderen kein plan wieso...
Gehen 22 Uhr wurde ich nach uslar gefahren und dann gings weiter
So verlief bis jetzt mein Wochenende
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