31.0 - Fotos von Usern
Es ist nicht gestattet, Fotos von anderen Usern zu posten, außer dieser hat ausdrücklich sein Einverständnis dazu gegeben. Signaturen oder Avatare mit einem Foto von einem anderen User werden beim ersten Mal mit einem temporären, beim wiederholten Mal mit einem permanenten Forenausschluss geahndet. Das Veröffentlichen von Bildern von Personen im Internet ist ohne dessen Zustimmung strafbar. Siehe hierzu: §§ 823 Absatz 1 und 2 BGB in Verbindung mit § 249 BGB, bei fortdauernder Störung ohne Verschulden als Voraussetzung: Analog §§ 1004, 862, 12 BGB. Anspruch auf Beseitigung weiterer Beeinträchtigungen gem. §§ 1004, 862, 12 BGB. Schmerzensgeld bei besonders schwerwiegenden Verletzungen. Rechtsgrundlage: § 847 und § 253 BGB. Veröffentlicht jemand also Ihr Bild im Internet ohne Ihr Einverständnis steht Ihnen Schadensersatz zu! Sie haben das Recht, unter Androhung einer Strafe, die sofortige Entfernung ihres Bildes zu verlangen. (§ 22 Kunsturhebergesetz)
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