Beiträge von ~SilkGladiator~
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31.0 - Fotos von Usern
Es ist nicht gestattet, Fotos von anderen Usern zu posten, außer dieser hat ausdrücklich sein Einverständnis dazu gegeben. Signaturen oder Avatare mit einem Foto von einem anderen User werden beim ersten Mal mit einem temporären, beim wiederholten Mal mit einem permanenten Forenausschluss geahndet. Das Veröffentlichen von Bildern von Personen im Internet ist ohne dessen Zustimmung strafbar. Siehe hierzu: §§ 823 Absatz 1 und 2 BGB in Verbindung mit § 249 BGB, bei fortdauernder Störung ohne Verschulden als Voraussetzung: Analog §§ 1004, 862, 12 BGB. Anspruch auf Beseitigung weiterer Beeinträchtigungen gem. §§ 1004, 862, 12 BGB. Schmerzensgeld bei besonders schwerwiegenden Verletzungen. Rechtsgrundlage: § 847 und § 253 BGB. Veröffentlicht jemand also Ihr Bild im Internet ohne Ihr Einverständnis steht Ihnen Schadensersatz zu! Sie haben das Recht, unter Androhung einer Strafe, die sofortige Entfernung ihres Bildes zu verlangen. (§ 22 Kunsturhebergesetz)!!!
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Das Packebierfest ist ein Bierfest welches schon vor ca. 150 Jahren veranstaltet wurde. Neben dem Packebierfest gab es noch das Bestellbierfest welches damals in den Ortschaften um Uslar durchgeführt wurde. Bei dem vom JGV-Wiensen durchgeführten Packebierfest stehen sich die Wienser Junggesellen und junge, unverheiratete Frauen (die sogenannten Packebiermädels) auf dem Thieplatz bzw. einem angrenzenden Bauernhof in der Dorfmitte gegenüber. In vollem Bewusstsein seiner Festwürde verließt der Schaffer (Redner) aus dem Strafgesetzbuch die alten Bierartikel.
bzw 4 Tage saufen ;D Und Montag Freibier *sabber*
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Ja der mbot crack geht noch
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Oder diesen mit gut 300~ Spielern
http://goodtimessro.com/
Der schaut doch ganz nett aus
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