Koran 4:23-24
Euch ist verboten zu heiraten: eure Mütter, Töchter, Schwestern, Tanten (väterlicherseits und mütterlicherseits), eure Nichten (Töchter des Bruders und der Schwester), die Mütter, die euch gestillt haben, eure Milchschwestern, eure Schwiegermütter, die in eurer Obhut befindlichen Stieftöchter - es sei denn, daß ihr zu ihren Müttern nicht eingegangen seid, denn dann sind sie euch nicht verboten - und eure Schwiegertöchter (Ehefrauen von leiblichen Söhnen). Ihr sollt nicht zwei Schwestern zugleich heiraten. Gott verzeiht, was vor diesem Verbot vorgefallen ist. Gott ist voller Vergebung und Barmherzigkeit. Ihr sollt nicht verheiratete Frauen heiraten, ausgenommen die Frauen, die in eurem Besitz sind, die aus gerechter Kriegsbeute stammen (und deren Ehebande dadurch nichtig wurden). Das ist Gottes Rechtsbestimmung. Ihr dürft mit eurem Vermögen Frauen, die nicht zu den Verbotenen gehören, rechtmäßig heiraten (aber nicht zu Konkubinen nehmen). Für eine solche Heirat, die euch Freude bringt, habt ihr den Frauen die ihnen zustehende Morgengabe zu überreichen. Die Morgengabe ist eine Pflicht. Sie muß voll und ganz entrichtet werden, es sei denn, daß die Frauen euch wohlwollend etwas davon erlassen. Gott entgeht nichts, ist Er doch der Allwissende, der Allweise.