Frage : Ware getauscht nach Eingang defekt. was nun ?

  • Hi StageTwoler,


    habe mit jemanden in einem Forum Hardware ausgetauscht. Nun Problem.


    Beispiel :


    Ich in Besitz von WARE1, er besitzt WARE2. Wir haben die Hardware beide rausgeschickt und jeder bekam das zugesprochene.


    Ich habe WARE1 vollfunktionsfähig in einem Karton rausgeschickt, leider war der Karton anscheinend nicht ganz optimal.
    Er behauptet WARE1 kam Defekt und verbogen an und würde angeblich nicht funktionieren. WARE2 die ich bekommen hatte habe ich verschenkt und kann ihm diese nicht mehr zurückschicken.


    Was kann mir passieren ? Welche Schritte kann er einleiten?

  • War das Paket versichert ? Vlt. bringt des dann was, aber kA ob ihr es nachweisen müsst, ob es davor nicht kaputt war usw.... Wahrscheinlich schon.


    Einfach Post anrufen und fragen.

  • Wenn es Privat war passiert dir nix und wenn das Paket nicht versichert war kannst du auch nix machen außer ihn seine Ware wieder zurück schicken aber dann hast du ja nix :stock:

    Intel Core i7-3770K @3.5Ghz

    MSI Z77A-G43

    ADATA S510 120GB SSD

    Samsung 1TB HDD

    XFX HD6950 2GB DDR5 BiosMod ->HD6970

    Smartphone HTC Sensation 4G

    Internet 100Mb Kabeldeutschland

  • Paket war versichert und habe auch fotos, dass meine Ware vor Versand funktionierte und in einem guten äußerlichen Zustand war.

    Dann solltet Ihr beide euch Telefonisch einigen das Ihr beide zur Post geht. da du beweise hast ist die Post schuld und da es versichert ist werden sie es ihn ersetzen müssen.

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  • Wenn der aber nicht mit zur Post gehen will, da er da sicher die WARE zeigen muss (defekt usw.) Will er dich sicher verarschen. Dann kannste nichts machen ^^ Musst halt ignorieren, da der ja auch nichts machen kann ^^

  • Er hat mir ja den Schaden gezeigt aber sagt zu 100% liegt es am Mangel des Verpackens.

    Mach dir doch selber keine Angst Omg. sag ihn clip und klar was sache ist und gut wenn er dann immer noch meckert ingo

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  • Du hast die Ware doch ordnungsgemäß verpackt und sie war zu 100% nicht beschädigt/war funktionstüchtig/..., richtig? Warum ist es dann DEINE Schuld, dass BEI DER LIEFERUNG oder sogar bei der Person selber die Ware beschädigt wurde?


    Wenn du bei der Bank eine Überweisung tätigst und als Betrag 100€ (lesbar natürlich ;)) angibst, der Empfänger jedoch nur 50€ erhält, dann ist es doch nicht deine Schuld, sondern die von der Bank...


    Der Käufer kann sich noch so beschweren wie er will, wenn du die Ware so versendet hast wie sie auf dem Foto zu sehen ist, dann kann er von dir nicht eine Rückgabe verlangen.


    Hatte selbst mal so einen Fall wo der Käufer meinte, dass das Mainboard auf einmal nicht mehr ginge und somit Reperaturkosten in Höhe von 100€ anfallen würden (obwohl das Mainboard nur 60€ kostet). Zuerst hat er sein Geld wieder haben, danach sollte ich die Reperaturkosten zahlen, danach wollte er die Hälfte von den Reperaturkosten. Hab der Person ganz klar gesagt, dass die Ware ordnungsgemäß verpackt wurde (Es wurde ein Foto gemacht, wie die Ware verpackt war) und der PC vor der Verpackung funktionstüchtig war (auch Foto gemacht). Der Käufer hat sich dann an Ebay gewandt und meinte, dass ich falsche Angaben zur Ware gemacht habe, sowie eine beschädigte/nicht funktionierende Ware und schlecht verpackt hätte. Als ich meinen Senf dazu gab meinte Ebay ganz klar, dass ich NICHT SCHULD dran bin, dass die Ware beschädigt angekommen ist bzw. bei denen dann irgendwie beschädigt wurde. Zu einer Rückerstattung o.ä. war ich auch nicht verpflichtet. Jedenfalls wollte der Käufer nach diesem Beitrag dann lediglich nur noch 20€ als Entschädigung haben. Meine Reaktion: Ignoriert. Einfach eine Frechheit, mich für Fehler andere zu beschuldigen + denen noch Geld für eine Reperatur bei einem 60€ Mainboard zu geben, welche 100€(!!!!!!!!!!!!!!!!) kostet. WHAT THE FUCK!!!


    Kurz gesagt: Ignorier die Person einfach, was soll er/sie schon machen? Was höchstens passieren kann ist, dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Das gute dabei ist jedoch, dass du den Prozess gewinnen würdest ;). Mach dir keinen Stress. Wenn du dir sicher bist, dass die Ware sicher verpackt war & vor dem Versand noch ging, dann kannst du für den Mangel an der Ware nichts dafür.


    Edit:


    Ordnungsgemäße Verpackung heißt, dass die Ware nicht beschädigt werden darf, wenn man die verpackte Ware aus ca. 0,8-1m fallen lässt und ein Gewicht von 40kg drauf tut (da ja meist die Pakete gestapelt werden).


    Bei weiterem Interesse bzgl. Versandschaden gibts hier einen netten Fall: http://www.frag-einen-anwalt.d…sandschaden-__f36192.html

  • Erneute Zusatzfrage :


    Der Tauschpartner hat mir ohne vorwand die Grafikkarte zurückgeschickt. Meine Mutter hat sie ohne zu wissen was und von wem das Paket ist angenommen. Da dies ja ein Privattausch war.
    Hat er was in der Hand gegen mich? Er behauptet die Grafikkarte funktioniert nicht, da er sie getestet hat. Wie oben beschrieben soll die Grafikkarte beim Transport beschädigt worden sein. Sprich, das Blech war verbogen.


    Bin jetzt in Besitz von beiden Gütern. Sprich meiner und seiner, da er sie mir ohne vorwand zurückgesendet hat.


    Würde gerne mal Wissen, kann er was machen ? Ja/Nein ?



    lg pitbull

  • Du hast ihm eine Ware verkauft, welche funktionstüctig war. Als er die Ware erhielt, ging sie kaputt (oder ging beim Versand kaputt) und jetzt schickt er dir die defekte Ware zurück?


    Beim Privatverkauf liegt das Transportrisiko beim Käufer. Wenn der Artikel beim Transport zum Empfänger kaputt ging, obwohl er gut verpackt und als Paket verschickt wurde, dann greift die Versicherung des Spediteurs (Deutsche Post, Hermes Versand) ein. Der Empfänger muss entweder gleich beim Empfang reklamieren, oder wenn es ein verdeckter Schaden war, dann muss er umgehend den Schaden beim Spediteur melden. Der teilt es dann seiner Versicherung mit, und der Emfänger bekommt den Schaden erstattet.


    Da er bei dir dies jedoch nicht gemacht hat und dir jetzt eine defekte Ware zurück sendet, ist er im Unrecht. Wenn du beweisen kannst, dass die Ware vor dem Versand OK war und auch sicher verpackt war (lies meinen vorherhigen Beitrag bzgl. ordnungsgemäße Verpackung), dann kann er sein Geld nicht zurückverlangen.


    Abgesehen vom Rechtlichen betrachte das doch mal so:


    - Verkäufer sendet funktionierende Ware
    - Ware geht beim Transport/beim Käufer kaputt
    - Käufer sendet defekte Ware zurück
    - Verkäufer ist im Besitz einer defekten Ware und muss das Geld zurückgeben?


    Ich bin zwar kein Experte in Bezug auf Rechtslage, jedoch meine ich, dass du nicht verpflichtet bist, ihm das Geld zurückzuüberweisen. Meld dich mal bei eBay (falls per eBay verkauft wurde) bzw. beim Käufer. Wie gesagt, falls die Ware/Verpackung OK war, dann kann er sein Geld nicht zurückverlangen.

  • Wenns ein Tausch war, dann weiß ich leider auch nicht richtig weiter^^ (wie gesagt, bin kein experte :P)


    Du hast sogesehen 3 Möglichkeiten:


    - Ignorieren


    - Meld dich einfach mal bei ihm und sag ihm, dass du die Ware behältst oder ihm die defekte Ware zurück sendest. Wie schon gesagt ist es nicht deine Schuld, falls die Verpackung ordnungsgemäß verpackt war, der Artikel jedoch trotzdem beim Transport/bei ihm beschädigt wurde. Sollte dies der Fall sein, dann mach das, was im ersten Satz steht (anrufen...).


    - Da dies privat - privat war, musst du ihm nicht seine gesendet ware zurückschicken, jedoch kannst du es machen. Nachteil: Du hast wegen dem Spediteur/Tauschpartner eine defekte Ware ...


    Mein Rat: Anrufen und ausdiskutieren ;). Du kannst dich auch bei dem jeweiligen Spediteur (DHL etc.) erkundingen und fragen, wie das mit dem Schadensersatz abläuft und ob es bei deinem Fall ginge.