Kann das eigentum entzocken werden nur wegen Finanzielen unterstützung? (NIedersachsen)

  • Tag Leutz^^
    Ich habe mal ne Frage.
    Kann der staat das eigentum entziehen nur weil man mutterschaftsgeld,elterngeld,kindergeld etc. erhält? Sprich ohne hartz 4 leistung oder arbeitslosenleistung ,
    oder wenn man halt vorschüsse wie kinderbekleidung oder halt die unterstützung für kinderzimmer( Bin eigentlich der meinung nicht aber eltern meiner freundin und es kommt doch aus einen pot von Pro familia wenn ich das bei dennen beantrage)
    Danke für eure Hilfe (= (Schreibe gerade mit einem Handy deswegen diese rechtschreibung.... >.<)

  • so richtig verstehen tuh ichs net .. also net böse sein wenn die antwort voll an der frage vorbei ist :D


    also beim kindergeld zB musst du die Zinsen deiner Konten angeben und Lohnstreifen usw. Wenn die dann feststellen das du zuviel hast bekommst dus halt nicht. Denke was passieren kann ist wenn du dabei trickst und es raus kommt das dus zurück zahlen musst...

  • der gerichtsvollzieher kann alle pfändungsfähigen sachen pfänden, um schulden zu begleichen. um was handelt es sich denn

    Dieser Beitrag wurde noch nie editiert, zuletzt von »hangman« (Heute , 13:37)



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    Skill ist, wenn Luck zur Gewohnheit wird

  • Also erstmal Danke für eure Antworten (=
    Also meine Freundin ist halt schwanger und deren Eltern meinen das der staat ihn alles wegnimmt oder das erst alles verkauft werden muss bevor sie gelder/unterstüzung bekommt .
    Sie haben ein eigenes haus erspartes zwar aber wörden es nicht hergeben oder unterstützen.
    Bloß überall wo man sich rumhört meinen die das einzigste was sein kann/wird ist das auf das Einkommen geachtet wird (Ihr vater kriegt erwerbsuntätigkeits rente und ihre mutter Arbeitet als Altenpfleger Gehilfe ) und ehrlich gesagt kann ichs mir auch nicht vorstellen weil die dann schon versuchen einen zu helfen und nicht einen zu schaden.
    Mfg Jacki

  • also ganz ehrlich, versuch mal verständlich deine probleme zu formulieren, aus deinem wirwar wird man kaum schlau.


    wenn deine freundin unter 18 ist haben ihre eltern eine grundsätzliche fürsorgepflicht d.h. sie dürfen sie nicht einfach auf die straße setzen und dergleichen. dafür kriegen sie ja auch kindergeld. deine freundin wird ebenfalls mit geburt des kindes kindergeld erhalten um für das kind zu sorgen. dabei ist es egal, wie viel die eltern haben oder nicht. zusätzlich kann deine freundin unterstützung vom staat beantragen (z.b. in form einer tagesmutter) wenn sie eine ausbildung gerade macht oder dergleichen. dabei sind aber die auflagen recht happig.


    wenn ich das richtig verstehe befürchten die eltern deiner freundin, dass sie finanziell belastet werden wenn die tochter ein kind kriegt? dies ist nicht so, sobald deine freundin 18 ist (ist sie ja vielleicht bereits?) ist sie gesetzlich auf sich selbst gestellt. ihre eltern währen nur im falle einer bürgschaft betroffen und müssten finanziell für sie gerade stehen. es kann allerdings sein, dass wenn deine freundin noch zu hause wohnt und von den eltern mitversorgt wird, dass dann weitere finanzielle leistungen nicht möglich sind seitens des staates, da sie ja versorgt ist. wenn deine freundin quasi "rausgeworfen" werden würde, könnte sie entsprechende mittel beantragen