Was wiegt mehr ? HSchG oder Schulordnung ?

  • Moin moin,


    Hoffe das sich hier jemand etwas damit auskennt.
    Was ist mehr von bedeutung das Hessische Schulgesetzbuch oder die Schulordnung wenn sich beides wiederspricht ?


    Schulgesetzbuch


    d.h. Man darf in der Schule erscheinen MUSS man aber nicht und man bekommt kein ärger wenn man schwäntzt


    Schulordnung

    Zitat


    1. Jede Schülerin und jeder Schüler ist für ihr oder sein Handeln verantwortlich.
    ... 2,3 sind unwichtig
    4. Das Verlassen des Schulgeländes ist Schülerinnen und Schülern verboten.


    Jetzt zu der Richtigen Frage
    Wenn man die 9. Klasse Haupt erfolgreich bestanden hat aber weiterhin die nächst höhere Stufe besucht. Darf man das schulgelände verlassen ?
    Laut schulordnung nein aber laut gesetzbuch muss man ja noch nicht mal am unterricht mehr teilnehmen weil man sozusagen nicht mehr schulpflichtig ist.
    Was denkt ihr darüber ?




    Mfg Blacki :hi:

  • Hausrecht gilt vor..
    Dabei gehts ja nur um deine Versicherung, da du über die Schuleversichert bist.. die müssen das drin haben, denn passiert dir was und du würdest nicht über die Schule versichert sein, dann würds teuer werden.


    Schulgelände darfst du nicht verlassen das schreibt die Hausordnung vor..

  • grundsätzlich gilt, wenn du die 9. bestanden hast kann und darf dich niemand mehr zwingen in die schule zu gehen.
    solltest du dich aber entscheiden weiterhin die schule zu besuchen unterliegst du der aufsichtspflicht der schule (auf dem schulweg und während des schultages). wenn dir da was passiert haftet die schule grundsätzlich (außer du selber baust mist).
    deswegen untersagen schulen das verlassen des schulgeländes während des laufenden unterrichts meist aus versicherungstechnischen gründen. wenn du während du schule hast (auch wenns nur ne freistunde ist) das gelände verlässt und auf der straße übern haufen gefahren wirst ist diee schule dran. sie hat dann nämlich die aufsichtspflicht verletzt. sobald du allerdings 18 jahre bist gibt es diese aufsichtspflicht nicht mehr, du bist selbst für dein tun verantwortlich. jetzt darfst du im normalfall das gelände verlassen wann du willst, wenn du jetzt aber umgefahren bist sind nur der fahrer (und wenn du selber es verbockt hast ) du verantwortlich, die schule aber nicht.


    die zwei abschnitte die du oben vergleichst haben nichts miteinander zu tun.
    HSchG bezieht sich nur darauf, dass du allg. in Deutschland verpflichtet bist mindestens 9 jahre zur schule zu gehen. ob du dann weiter machst oder nicht ist deine sache. die schuldordnung bezieht sich auf den täglichen ablauf und unter 18 ist eben wenn du noch in der schule bist (also freiwillig die 10. 11. oder sonst einen jahrgang besuchst) darfst du eben das gelände aus versicherungstechnischen gründen nicht verlassen...

  • Hausrecht gilt vor..
    Dabei gehts ja nur um deine Versicherung, da du über die Schuleversichert bist.. die müssen das drin haben, denn passiert dir was und du würdest nicht über die Schule versichert sein, dann würds teuer werden.


    Schulgelände darfst du nicht verlassen das schreibt die Hausordnung vor..


    jain das ist ja immerhin eine Grauzone.
    Da man ja nicht verpflichtet ist die Schule bzw. den Unterricht zu besuchen und deswegen gerade auf den Heimweg ist weil "grund hier einfügen" dann wäre das halt wirklich wie schon gesagt eine Grauzone ... und da würde ja dann das HSchG vorgehen.


    @TK

    Zitat

    wenn du die 9. bestanden hast kann und darf dich niemand mehr zwingen in die schule zu gehen.
    solltest du dich aber entscheiden weiterhin die schule zu besuchen unterliegst du der aufsichtspflicht der schule


    Aber wenn man nicht mehr gezwungen ist die schule zu besuchen und sich halt entscheidet auf eigene gefahr das schulgelände zu verlassen so wäre dies ja wieder grenzwertig. Da man ja freiwillig am unterricht teilnimmt


    Zitat

    die zwei abschnitte die du oben vergleichst haben nichts miteinander zu tun.


    Das wäre auch wieder so ein Jain ...
    Die schule sagt ja selbst

    Zitat

    1. Jede Schülerin und jeder Schüler ist für ihr oder sein Handeln verantwortlich.


    und da mal halt auch nicht mehr verpflichtet ist dort zu erscheinen und daran teilzunehmen.. siehe oben.


    bzw. Wäre es eigentlich eine Option den Schulleiter anzubieten das man von dem Versicherungsschutz der schule entbunden ist wenn man das schulgelände wärend einer pause verlässt und dies natürlich schriftlich festhälz und auch von den Erziehungsberächtigten unterschreiben lässt ?


    ps. Bin leider noch keine 18 sondern erst in 2 monaten und wurde die tage erwischt als ich das schulgelände verlassen habe.. und ich sehe es einfach nicht ein wegen 2 monaten jetzt noch sozialstunden abzulegen ... ich verlasse seit ca 3 oder 4 Jahren mindestens 2x am Tag das schulgelände und bis vor ein paar tagen hat sich niemand beschwert ...

  • wir haben immer gesagt bekommen wenn ihr ne genehmigung(entweder lehrer oder eltern) habt oder 18(volljährig eigene verantwortung usw.) seit
    wenn du schwänzt brauchste ne entschuldigung sonst gibts unenschuldigte fehlstunden(du hast recht zwingen können se dich nemmer aber wenn du dauerhaft fehlst is es schwachsinn weiter schule zu macehn weil du es dann wahrscheinlich eh nicht schaffen wirst) und wenn du unter 18 bist und das schulgelände verlässt könnte dir was passiern und die schule muss dafür haften egal was und bekommt dann wahrscheinlich eins aufn sack wegen verletzung der aufsichtspflicht deswegen verbieten die das


    mfg

  • wir haben immer gesagt bekommen wenn ihr ne genehmigung(entweder lehrer oder eltern) habt oder 18(volljährig eigene verantwortung usw.) seit


    Genehmigung Förmlich oder Unförmlich ?


    Würde soetwas schon reichen ?

    Zitat

    Seehr geehrte Damen und Herren,
    hiermit bestätige ich das mein Sohn Vor ;- Zuname Klasse .. Das schulgelände auf eigene Gefahr in den Pausen verlassen darf
    Mfg. Meine Mutter :P

  • grundsätzlich gilt, wenn du die 9. bestanden hast kann und darf dich niemand mehr zwingen in die schule zu gehen.


    Klar biste noch schulpflichtig.
    Musst iwas machen, Schule, Berufbildene Schule und so ein Mist für doofe (sry aber so ist es, die Mittlere Reife kann man mit Links schaffen)
    Und die Schule lässt dich generell erst ab der Oberstufe vom Gelände, so ist es immer.


  • Klar biste noch schulpflichtig.
    Musst iwas machen, Schule, Berufbildene Schule und so ein Mist für doofe (sry aber so ist es, die Mittlere Reife kann man mit Links schaffen)
    Und die Schule lässt dich generell erst ab der Oberstufe vom Gelände, so ist es immer.


    Eben nicht ;D


    (1) Die Vollzeitschulpflicht dauert neun Jahre. Sie endet spätestens mit dem erfolgreichen Besuch der Jahrgangsstufe 9.


  • Bis 18 muss man beschult werden.
    Das ist ein Aberglaube, der bei uns in der MIttelstufe auch umging :)


    Aberglaube ?
    Das ist jetzt mal ansichtssache ob das Hessische Schulgesetzbuch Aberglaube ist ...

  • Genehmigung Förmlich oder Unförmlich ?


    Würde soetwas schon reichen ?

    denke ma ja muss die schule halt anerkennen oder die lehnen es ab weil sonst alle die bestätigung der eltern hohln kannst ja mal en lehrer dazu fragen

  • K, sieh es mal von der Seite


    Pflicht ist bis zur neunten Klasse, die 10. Klasse muss man nicht besuchen. Ok, du bist gerade in der 10. Klasse, willst aber schwänzen? Was hilft dir das bitte, wenn du wegen dem Schwachsinn von der Schule fliegen kannst? Wenn HSchG nicht mehr gilt, dann gilt die Schulordnung!


    Bezüglich Schulgelände in der Pause verlassen: Lies dir die Haus- und Schulordnung durch. Die müsstest du bzw. deine Eltern unterschrieben haben. Dort steht dann auch drinnen, dass du das Schulgelände während der Unterrichtszeit nicht verlassen darfst.

  • K, sieh es mal von der Seite


    Pflicht ist bis zur neunten Klasse, die 10. Klasse muss man nicht besuchen. Ok, du bist gerade in der 10. Klasse, willst aber auch schwänzen? Was hilft dir das bitte, wenn du wegen dem Schwachsinn von der Schule fliegen kannst? Wenn HSchG nicht mehr gilt, dann gilt die Schulordnung!


    Das geht ja noch net mal ums schwänzen sondern nur darum das schulgelände zu verlassen um z.b. Freunde / Bekannte aus der nachbarschule (Berufsschule) zu besuchen.

  • Die Schulpflicht ist zweigeteilt:


    1. Vollzeitschulpflicht (In den meisten Bundesländern bis zum 9. Schulbesuchsjahres)
    D.h. wenn man sitzen bleibt und 9 Jahre durch hat, dann müssen die Schulen dich nicht wieder aufnehmen.


    2. Berufsschulpflicht (Beginnt nach Ablauf der Vollzeitschulpflicht)
    Dazu gehört die Berufsschule, sowie die Oberstufe.



    Kuh :>

  • Wie kuhkuh schon sagte,
    normalerweise ist man nach der vollzeitschule noch 1 Jahr Berufsschulpflichtig,
    d.h. du musst dich so oder so noch an die regeln einer Schule halten.