Welchen Anhänger darf ich ziehen?

  • Das mit verwirren hat ja super geklapt aber ich dürfte ja auch mit BE keinen Anhänger über 900kg ziehen da es ja schon die Leermasse überschreitet :wacko:

  • hangman : Leider falsch. 750kg darf man IMMER ziehen. Und mehr als 750kg nur , wenn man dann die maximalen 3,5Tonnen nicht überschreitet. Daas heißt Mit einem 2t Auto darf man 1,5t Hänger ziehen...

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    Patrick Moore schrieb:

    "Wenn man heutzutage bezüglich der ganze Klimawandellitanei Skepsis äußert, ist das als würde man den Holocaust leugnen"



    Vielleicht hat das FBI aber auch einfach alle Deutschstunden verpasst und weiß nicht was Sarkasmus ist?

    ;)

  • Das mit verwirren hat ja super geklapt aber ich dürfte ja auch mit BE keinen Anhänger über 900kg ziehen da es ja schon die Leermasse überschreitet :wacko:


    Bei BE ist das so, dass du Anhänger mit mehr als 750kg ziehen darfst, auch wenn diese die Leermasse des Auto überschreiten, wenn du damit trotzdem unter 3,5t bleibst.
    Bsp.:
    Leermasse des Auto: 1t
    Zulässiges Gesamtmasse: 2t
    Zulässige Anhängelast: 1,5t


    Wenn du über 3,5t darf der Anhänger die Leermasse des Autos nicht unterschreiten.


    Ach hat Deutschland nicht viele schöne Regelungen xDDD

  • hangman : Leider falsch. 750kg darf man IMMER ziehen. Und mehr als 750kg nur , wenn man dann die maximalen 3,5Tonnen nicht überschreitet. Daas heißt Mit einem 2t Auto darf man 1,5t Hänger ziehen...


    Falsch. Du darfst maximal 750kg ziehen, und wenn du nen 3,5t Sprinter hast, darfst du gar nix dranhängen. Mit B maximal 750kg

    Dieser Beitrag wurde noch nie editiert, zuletzt von »hangman« (Heute , 13:37)



    1355?mode=raw


    Skill ist, wenn Luck zur Gewohnheit wird

  • Falsch. Du darfst maximal 750kg ziehen, und wenn du nen 3,5t Sprinter hast, darfst du gar nix dranhängen. Mit B maximal 750kg


    Nein, du darfst ggf. auch mehr als 750kg ziehen, wozu gibt es denn sonst die Bemerkung von Anhängern über 750kg beim TÜV? =D

    TÜV SÜD schrieb:

    Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und
    - Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse bzw.
    -Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t


    Darum kannst du auch mit B hinter einen 3,5t Sprinter einen 0,75t schweren Anhänger packen und dann mit 4,25t durch die Gegend fahren xD

  • Mein Fahrlehrer hat mir damals explizit gesagt, dass ich an einen 3,5t Sprinter keinen Anhänger hängen darf. Er muss es doch wissen, oder?

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    Skill ist, wenn Luck zur Gewohnheit wird

  • Mein Fahrlehrer hat mir damals explizit gesagt, dass ich an einen 3,5t Sprinter keinen Anhänger hängen darf. Er muss es doch wissen, oder?


    Er sollte es wissen^^ Aber ein Sprinter ist ja ein ganz normales Kraftfahrzeug und es gibt ja dieses Anhänger-Rechner, ob ich B oder BE brauche und wenn ich da 3500kg fürs Auto eingebe und 750kg für den Anhänger, dann kommt immer B raus.

  • Um nochmal richtig zu schreiben:
    Die Anhängelast (Anhänger+Im Anhänger befindliche Sachen) darf die LEERMASSE des PKW's nicht überschreiten. Und die LEERMASSE+ANHÄNGELAST dürfen 3,5T NICHT überschreiten. ABER du darfst IMMER einen Anhänger mit 750KG last anhängen. auch wenn dann die 3,5T überschritten werden.


    Heißt:
    Leermasse: 1,8T
    Anhängelast: 1,5T
    Zusammen = 3,3T
    Darf man. Da Anhängelast unter Leermasse des PKW's und insgesamt unter 3,5T


    Leermasse: 3,3T
    Anhängelast: 750KG
    Zusammen: 4T (4.050KG)
    Darf man auch. Da man 750KG immer anhängen kann.


    Leermasse: 1,5T
    Anhängelast: 1,6T
    Zusammen: 3,1T
    Darf man nicht, da Anhängelast größer als Leermasse des PKW's.


    Leermasse: 2,5
    Anhängelast: 1,2T
    Zusammen: 3,7T
    Darf man nicht, da 3,5T von Leermasse+Anhängelast überschritten wird.