Wenn er nicht 18 ist ist KEIN Kaufvertrag zustande gekommen, dies geht nur mit vorgeriger genehmigung durch die eltern oder nachträglicher zustimmung.
Fail. Geht auch so
Wenn er nicht 18 ist ist KEIN Kaufvertrag zustande gekommen, dies geht nur mit vorgeriger genehmigung durch die eltern oder nachträglicher zustimmung.
Fail. Geht auch so
Widerrufsrecht in 14 Tagen
Nicht bei Privat
och schade dann hatte ich ma letztens Glück gehabt!
btw. siehe das du sowieso nicht 18 bist!
Fail. Geht auch so
Nein geht NICHT...
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__106.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__108.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__111.html
Wenn man keine Ahnung hat.........
Du solltest ruhig dazu stehen.
Ich kann mir gut vorstellen, dass du auch so einen Thread erstellen würdest, wenn du der auf der anderen Seite wärst xD
Haste ihm denn schon angeboten für die Kosten der Auktion aufzukommen?
Der Verkäufer wird wohl kaum eine Anzeige erstatten, dennoch will ich dir die Sache nicht schön reden....
Alles anzeigenNein geht NICHT...
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__106.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__108.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__111.html
Wenn man keine Ahnung hat.........
Zum Thema Widerruf -> http://www.e-recht24.de/artikel/onlineauktionen/74.html
Zum Thema Ich bin keine 18 -> Ist egal. Selbst wenn, Ebay ist ab 18 und damit kann und muss der Verkäufer nicht rechnen.
Generell ist man zwischen 7 und 18 nur beschränkt geschäftsfähig. Ausnahme ist ein Taschengeldgeschäft. Also wenn du den Kauf mit dir zur Verfügung stehenden mitteln getätigt hast. Dies hast du ja getan ansonsten hättest du ja nicht geboten. Wenn nicht dann ist der Vertrag schwebend unwirksam. Deine Eltern müssen entscheiden ob der Vertrag zustande kommt oder nicht.
Theoretisch müssten deine Eltern das ganze ablehnen. Wenn du Glück hast bist du dadurch raus. Die Folgen wären aber auch bestimmt ein Ban bei Ebay.
Selber wenn man keine Ahnung hat...
Zum Thema Widerruf -> http://www.e-recht24.de/artikel/onlineauktionen/74.html
Zum Thema Ich bin keine 18 -> Ist egal. Selbst wenn, Ebay ist ab 18 und damit kann und muss der Verkäufer nicht rechnen.
Generell ist man zwischen 7 und 18 nur beschränkt geschäftsfähig. Ausnahme ist ein Taschengeldgeschäft. Also wenn du den Kauf mit dir zur Verfügung stehenden mitteln getätigt hast. Dies hast du ja getan ansonsten hättest du ja nicht geboten. Wenn nicht dann ist der Vertrag schwebend unwirksam. Deine Eltern müssen entscheiden ob der Vertrag zustande kommt oder nicht.
Theoretisch müssten deine Eltern das ganze ablehnen. Wenn du Glück hast bist du dadurch raus. Die Folgen wären aber auch bestimmt ein Ban bei Ebay.
Bei 308 € greift mit 99,99% Sicherheiheit NICHT mehr der Taschengeld § und wenn du richtig liest http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__110.html die mittel müssen zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung vom gesetzlichen Vertreter oder dessen zustimmung zur Verfügung gestellt werden.
Und da Wenn er noch nicht 18 Jahre wäre verschiedene § greifen kommt automatisch http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__134.html und der Vertrag wäre von anfang an unwirksam.
Aber da er 18 ist, ist das alles Schall und Rauch
Bei 308 € greift mit 99,99% Sicherheiheit NICHT mehr der Taschengeld § und wenn du richtig liest http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__110.html die mittel müssen zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung vom gesetzlichen Vertreter oder dessen zustimmung zur Verfügung gestellt werden.
Und da Wenn er noch nicht 18 Jahre wäre verschiedene § greifen kommt automatisch http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__134.html und der Vertrag wäre von anfang an unwirksam.
Aber da er 18 ist, ist das alles Schall und Rauch
Ist nichtig, Ist klar! Wozu stehts im BGB? Selbst bei 1000€ greift der Artikel rund ums Taschengeld. Wenn du ein kleiner Bonzenbub bist der monatlich 1000€ bekommt dann gibts da auch keine Probleme.
Bei 308 € greift mit 99,99% Sicherheiheit NICHT mehr der Taschengeld §
Es gibt keine Grenze bei dem Taschengeld §. Wenn Hans seinen Kinder jeden Monat 3.000 € Taschengeld gibt, dann dürfen die auch für das Geld etwas kaufen. Der § ist eig. hauptsächlich dafür gedacht, dass Kinder nur mit ihrem Taschengeld, angesparten Geld etc bar zahlen dürfen, jedoch nicht in Raten o.Ä.
Ob jetzt der Verkäufer glaubt, dass das Kind 3.000 € Taschengeld bekommt bzw angespart hat ist eine andere Geschichte.
Edit:
Da war wohl wer schneller <.<
Wollte einfach mal reinschmeißen, dass er schon gesagt hat dass er 18+ ist => unnötige diskussion, mehr offtopic als hilfe für ihn ( wenn die diskussion auch durchaus interessant war ^^)
Also wie gesagt grtundsätzlich bist du verpflichtet, ABER
1. reden wir hier von ebay, ich hab bisher selten gesehen, dass ebay mehr mach als den account zu sperren
2. würde ich den verkäufer einfach nochmal anschreiben, ihm anbieten die auktionskosten zu übernehmen und ihm raten doch mal den zweit höchstbietenden anzuschreiben ob dieser vielleich kaufen möchte für seinen höchstbetrag
3. notfalls nochmal an ihn appellieren und ihm klar machen dass du selbst wenn du wolltest das geld nicht hast und damit ist die sache für dich vom tisch, wo kein geld ist, kommt auch keins her (rechtlich sieht das zwar anders aus aber dennoch...)
4. Nocheinmal, es handelt sich um Ebay das is von privat, er müsste anzeige erstatten, anwalt einschalten und und und, auch wenn ich dir nicht für einen fehler den hintern retten will, so bin ich mir doch ziemlich sicher, dass niemand für 300 euro (die ja nicht verloren gehen) einen rechtssteit anfängt.... (ohne gewähr, alles shconmal vorgekommen)
Ich würde zu punkt 2 tendieren wenn ich du wäre
lg
Vertick ihn doch dann weiter?
Vertick ihn doch dann weiter?
Dafür würde sich vorraussetzen das er ihn erstmal kaufen müsste...