Computerbetrug - Was zur Hölle?

  • Hey miteinander,


    Heute bekam ich schlechte Nachrichten per Post.
    Angeblich wurde gegen mich Anzeige erstattet, wegen eines angeblichem Computerbetrugs.
    Jedoch liegt dieser, angebliche, 2 Jahre zurück.
    Es ging um einen Online Account, welcher für 55€ ersteigert wurde. Soweit ich mich erinnere habe ich die Daten direkt nach Erhalt des Geldes verschickt, deshalb ist das meiner Meinunung nach erlogen und erstunken.


    Nun habe ich nach Beweisen für meine Unschuld gesucht, also durchsuchte ich meine eMails -> alles leer, durchsuchte ich meine Bewertungen bei eBay -> Bingo!


    Er schrieb mir: 'Alles top, ware erhalten, super User'.
    Kann ich das als Beweis zum Anwalt mitnehmen?
    Was kommt noch?


    Euer
    ZigZag

  • sollte eigentlich reichen die bewertung.
    erzählst dem anwalt halt noch was und gut. dann klärt der das und gut



    es heißt btw erstunken und erlogen^^
    kleiner schönheitsfehler.

    Rechtschreibfehler sind Spezialeffekte meiner Tastatur und dienen ausschließlich der allgemeinen Belustigung!!!

  • besonders seltsam ist es ja das es jetzt nach 2 jahren nach dem kauf kommt...damit kommt der kerl nicht durch schätz ich

    Rsro (Artemis):
    ЛисаСССР(110 - Glavie)|Критика(110 - Rogue)|Руго(108 - Wizard)|Помет(106 - Nuker)
    Status: inaktiv
    Diamond Sro:
    _Crit2Death_ (110ff - Rogue Bard) | Inamorta (110 - Fire Force Bow)
    Status: inaktiv

  • besonders seltsam ist es ja das es jetzt nach 2 jahren nach dem kauf kommt...damit kommt der kerl nicht durch schätz ich


    Kommt er rein rechtlich zwar schon, weil die "Straftat" noch nicht verjährt wäre.
    Allerdings wird jeder Richter mit dem Koppf schütteln, die Bewertung lesen und sagen: Der Verkäufer kann Beweisen, dass sie den Eingang der Ware bestätigt haben und warum kommen sie erst jetzt?
    Also chill :)

  • anwalt zur sicherheit kontaktieren und einspruch erheben... evtl bei keinem einspruch sprichst du dich mehr oder weniger selbst schuldig...


    ♥RaPt0xX♥Mimi84♥nero♥burny209♥lordi♥dog♥


    Nobody.Ever.Really.Died
    † giftsword †
    wir vergessen dich nicht!

  • Naja ob es nur 55 Euro sind ist denk ich mal egal, wen ich bedenke wen manche schon anzeigen wen der nachbar mal über den gartenzaun schaut.
    Und ne andere frage ist ob das in Ebay zählen wird , den soweit ich weiß hat man es auch mit z.B Chatlogs schon schwer


    mfg


    Zitat

    Kontoauszüge als zusätzliche Beweise sollten nicht schaden. WENN es zu einem Gerichtstermin kommt, was ich bei 55€ Streitwert nicht glaube;)


    Was soll ein Kontoauszug bringen ? :o

  • haha- amüsant zu lesen :D


    nur mal so interesse halber - war der account verifiziert? naja 1. muss man sich dessem ja bewusst sein (wenn man so einen account kauft) und 2. ist das ja auch recht sicher, wenn man ALLE daten ändert. mir wurde zB ein account über das geburtsdatum gehackt -.- seit dem no go zur email veri :D

  • um was für einen Account geht es eigentlich?


    bei sro zum beispiel ist doch acc selling sowieso offiziell verboten (da alle accs eigentum von joymax sind) und wenn dem so wäre könnte man dagegen doch auch nicht klagen oder?

  • um was für einen Account geht es eigentlich?


    bei sro zum beispiel ist doch acc selling sowieso offiziell verboten (da alle accs eigentum von joymax sind) und wenn dem so wäre könnte man dagegen doch auch nicht klagen oder?


    nö solang joymax denn nicht klagt passiert nix

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  • wenn die zahlung über pp abgelaufen ist was ich mal vermute hätte er ja z.B. dort schon protest einlegen können.... wenn es da zu sowas nicht gekommen ist ist das ein weiter punkt der die glaubwürdigkeit des ankläger heruntersetzt.... genau wie die gute bewertung