Polizei behauptet Handy in der hand?

  • Abend leute,


    Hat mich doch heute ein Beamter rausgewunken und behauptet, seine Kamaradin im zivilenfahrzeug weiter vorne
    habe beobachtet wie ich in der rechten hand ein handy zum ohr und wieder runter bewegt habe.
    dafür wollte er 40euro und mir ein punkt geben.


    jetzt kommt´s,
    1. mein auto hat eine FSE.
    2. ich telefoniere NIE mit rechts, nutze immer die linke hat.
    3. hab ich nicht telefoniert.



    klar, es geht hier um nichts, aber mir gehts hier um´s prinzip.


    hat wer von euch erfahrungen zu diesem thema?
    ich warte nun auf das tolle schreiben in dem ich eine "aussage schriftlich abgeben darf".



    Mit freundlichen grüßen,
    euer Kingonight.


    p.s. ich bin im beamtenstatus berufen, und lege es auf datt "1on1" im gericht an.

  • Waren noch Beifahrer dabei?
    Müssten nicht beide Polizisten gesehen haben, dass du ein Handy am Ohr hattest, damit du überhaupt eine Strafe bekommen kannst?

  • Wenn sie meinen du hattest das am ohr, dann hättest du laut denen damit telefoniert.
    dann sollen sie einfach gucken wann deine letzten anrufe waren und jut.

    Rechtschreibfehler sind Spezialeffekte meiner Tastatur und dienen ausschließlich der allgemeinen Belustigung!!!

  • uhrzeit anschauen reicht ja für die strafe. man darf das handy nur in die hand nehmen, um es an einen anderen ort zu legen, OHNE draufzusehen. idiotisch aber so ist es eben

    Dieser Beitrag wurde noch nie editiert, zuletzt von »hangman« (Heute , 13:37)



    1355?mode=raw


    Skill ist, wenn Luck zur Gewohnheit wird

  • grundsätzlich gilt eine Aussage eines polizeibeamten als glaubwürdig d.h. wenn er dich sieht wie du über rot gehst darf er dich anhalten und zur kasse bitten, dafür ist kein beweis etc. notwending (was ja sehr oft auch schlichtweg unmöglich wäre). natürlich hast du die möglichkeit dem vorwurf zu widersprechen.


    danach wird entweder der vorwurf verworfen (könnte ich mir bei dir vorstellen, da es sich ja eigentlich um eine kleinigkeit handelt) oder es kommt zur verhandlung. hierbei ist aber mit deutlich höheren kosten zu rechnen (anwaltskosten usw).


    überlege dir einfach ob du nicht einfach die 40€ zahlst und dir selber denkst, was fürn volltrottel das war. wenn du das defintiv nicht möchtest rate ich dir, dich mit einem auf verkehrsrecht spezialisierten anwalt in verbindung zu setzen. möglicherweise ist die tatsache, dass du eine FSE hast ein sehr gutes argument.


    btw: das du beamter bist ist völlig egal, vorm Gesetz sind alle gleich ;)

  • Muss er ja nicht unbedingt. Einfach ans Ohr halten reicht doch schon.

    schon klar das das einfach reicht.
    aber wieso hält man sich ein handy ans ohr wenn man nicht telefoniert :D
    dementsprechend könnte man an diesem punkt ansetzen^^


    ansonsten einfach zum anwalt gehen und sich fachmännischen rat hohlen^^

    Rechtschreibfehler sind Spezialeffekte meiner Tastatur und dienen ausschließlich der allgemeinen Belustigung!!!

  • Sieht man ja. Polizisten wird geglaubt :)



    ja weil das ihre Aufgabe ist...


    Zitat

    p.s. ich bin im beamtenstatus berufen, und lege es auf datt "1on1" im gericht an.


    ich habe diesen satz als anlass dazu genommen, darauf hinzuweisen, dass es ihm nix bringt dass er beamter ist oder nicht...

  • Hingehen, Aussage machen dass du nicht telefoneirt hast. Und nach Hause gehen.


    Nach ein paar Wochen kommt dein ein Wisch, dass das Verfahren eingestellt wurde bzw. keine Anklage erhoben wird.


    Das ist denekn viel zu viel Stress, es kommt doch nicht zur Verhandlung wegen so einem Müll.


    zu 99% bekommt er kein recht (eigene und die erfahrung anderer)


    aber du kannst es probieren wenn du willst, doch bei deinem fall wirste da kaum was machen können und wohl blechen müssen

  • Also bei allen schriftlichen Stellungnahmen die ich abgeben sollte kam auf mein "ich habe nichts gemacht" nie wieder was zurück :D


    Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk 2

  • Wenn du wirklich nichts gemacht, dann zahlst du auch einfach nicht und Ende.


    Es steht dann sowieso Aussage gegen Aussage. Bei diesem Fall müsste der Polizist meiner Meinung nach beweisen das du wirklich das telefon zum Ohr geführt hattest. Villt hattest du dich einfach nur am Ohr gekratzt oder was auch immer und der dachte du telefonierst.


    Die können ja dein Telefon auch einfach überprüfen, ob zu der besagten Zeit ein Anruf getätigt wurde.

  • Wenn du wirklich nichts gemacht, dann zahlst du auch einfach nicht und Ende.


    Es steht dann sowieso Aussage gegen Aussage. Bei diesem Fall müsste der Polizist meiner Meinung nach beweisen das du wirklich das telefon zum Ohr geführt hattest. Villt hattest du dich einfach nur am Ohr gekratzt oder was auch immer und der dachte du telefonierst.


    Die können ja dein Telefon auch einfach überprüfen, ob zu der besagten Zeit ein Anruf getätigt wurde.



    1. du darfst dein handy nicht im auto benutzen, nur woanders hinlegen, deßhalb muss er ja nicht telefoniert haben, mailboxabhören ginge ja genauso ;)
    2. nicht zahlen ist doof, da werden ganz schnell mahnungen draus und irgendwann wird der lappen eingezogen
    3. aussage gegen aussage ist nicht. stell dir folgendes szenario vor: du gehst nachts um 3 (keine weiteren zeugen) mit 5 freunden über eine rote ampel. 2 polozisten sehen dass, halten euch an und ihr sollt zahlen. nach aussagen steht es jetzt 5vs2 (ihr werdet ja behaupten, dass es noch grün war) trotzdem dürft ihr ziemlich sicher zahlen. in so einem fall gewinnt der polizist weil der gesetzgeber davon ausgeht, dass polizisten nicht zum spaß jemandem ein busgeld aufbrummen wollen...

  • Im Zweifel für den Angeklagten UND wenn sie es wirklich 100%ig haben wollen, könnten sie deine Telefonliste im Handy checken, oder direkt vom Provider. Aber das ist zu viel Arbeit ;)


    ich habe für diese sache meine rsv angeschaltet.
    die decken zwar nicht die 40euro, aber der eine punkt, wird gedeckt.


    die rsv sagt, eine telefonliste ist kein beweiss. könnte ja auch meine simkarte von daheim sein, oder das dienstliche handy.
    und das ich ein beamter im S6 dienst bin, hat doch watt zu bedeuten, da ich genauso vereidigt bin und nicht lügen darf.


    fazit:
    die rsv sagt, wenn ein schreiben mit stellungnahme o.a. aussage kommt, wird mir ein anwalt für verkehrsrecht gestellt,
    der dieses mit mir ausfüllt. ^^


    ist doch etwas.


    // die Polizistin hat als einzigste gesehen, wie ich dies mit der rechten hand gemacht habe.
    ich als s6 staatsdiener behaupte, die alte hat mir einen stinkefinger gezeigt. und nun?

  • naja, was will sie machen, war ja keiner da. so wie nur sie mich aus ihrem zivilenfahrzeug gesehen hat, so hab auch nur ich sie gesehen.
    beschuldigen ist immer so eine sache, aber wie wiederlegt man?


    in dem ich sage, "ich habe es nicht getan" gebe ich ja schon wiedersprüche und wiederlege mit einer einfachen begründung..
    z.b. "weil ich eine fse habe, und das handy garnicht in der nähe war, und ich linkshänder bin..."...
    jetzt müsste sie ja wieder was neues bringen um mir wieder die schuld geben zukönnen.. ^^

  • Das mit Linkshänder sagt nichts aus.. Ich bin rechtshänder und trotzdem telefoniere ich auch mit links


    datt ist ja aber die sachlage. wenn jemand sagt du hast mit der rechten hand getelt, obwohl du, wie du sagst, immer mit links telefonierst, da wird dir doch mehr als klar das dich jemand übers ohr hauen will. oder nicht ?