Schule Handy einbehalten?


  • Ja, Gesetz ist Gesetz aber wie ich schon sagte gibt es einige Verodnungen zugunsten der Schulen.


    .



    Selten so nen Unsinn gehört Schulordnung ist Schulordnung und Gesetz ist Gesetzt und Gesetz steht immer über Schulordnung egal was da drin steht ! Das Handy is mein Eigentum egal was in der Schulordnung steht. Der Lehrer darf es bis zum Schulende wegnehmen wenn das Handy den Unterricht gestört hat in meiner Freizeit hat er über rein garnix zubestimmen und das Handy sofort auszuhändigen wenn nicht unterschlägt er mein Eigentum und macht sich strafbar.


    Wäre genauso wenn der Schulleitung einfällt wenn ein Schüler stört darf er geschlagen werden nur weil man es in die Schulordnung schreibt dürfen Sie halt noch lange nicht tun.

  • Bei uns gibt es sogar die lächerliche Regel, das man in der Pause nicht Musik über die Kopfhörer hören darf. Selbst wenn keine Musik läuft und die Kopfhörer rummbaumeln wird das Handy abgenommen.
    Das ist doch dann extrem Dreist oder? Ich mein, es stört nichtmal den Unterricht.

  • Selten so nen Unsinn gehört Schulordnung ist Schulordnung und Gesetz ist Gesetzt und Gesetz steht immer über Schulordnung egal was da drin steht ! Das Handy is mein Eigentum egal was in der Schulordnung steht. Der Lehrer darf es bis zum Schulende wegnehmen wenn das Handy den Unterricht gestört hat in meiner Freizeit hat er über rein garnix zubestimmen und das Handy sofort auszuhändigen wenn nicht unterschlägt er mein Eigentum und macht sich strafbar.


    Wäre genauso wenn der Schulleitung einfällt wenn ein Schüler stört darf er geschlagen werden nur weil man es in die Schulordnung schreibt dürfen Sie halt noch lange nicht tun.


    Ich erkläre es jetzt zum letzen mal für dich, in der Hoffnung, dass du es endlich kapierst.


    1. Gesetz ist Gesetz
    2. Gesetz > Schulordnung
    3. Gesetz: Verordnungen die dafür sorgen, dass die Schulordnung bestimmte Teile eines Gesetzes selbst bestimmen darf (gilt aber nur auf dem Schulgelände). Nochmal klar für dich ausgedrückt: Der Eigentumsanspruch gilt auf einem Schulhof nur solange, bis du nicht mit deinem Eigentum für Störungen sorgst. Wenn du mit deinem Handy z.B. im Unterricht Spiele spielst, und das gegen die Schulregeln ist, darf dir das entnommen werden! Das steht quasi indirekt im Gesetz! Kapiert? Warum Lehrer das dürfen? Weil sie Miterzieher sind, so dumm es auch klingt und für eure schulische Ausbildung verantwortlich sind. Irgendwie müssen die ja gewährleisten, dass man keinen Unfug baut.
    4. Schulordnung: Gerät wird entwendet
    5. Gesetz schreibt vor, dass dir der entwendete Gegenstand am Ende der Veranstaltungszeit (sprich nach der letzten Schulstunde) ausgehändigt werden muss.


    @hagman: Ich habe nie davon gesprochen, dass etwas für mehrere Tage weggenommen werden darf, sondern habe mich immer auf das Ende des Schultages bezogen. Bis dahin spielt es keine Rolle ob Vertrag oder nicht.

  • 1. Du musst nicht mit mir reden als wenn ich Dumm wär und denken du wärst irgendwem geistig überlegen ^^^wenn du nur einmal gelesen hättest was ich geschrieben habe hättest du mitbekommen das, dass genau das ist was ich die ganze zeit schreibe.



    2. Wenn das Handy den Unterricht stört darf der Lehrer das Handy natürlich einziehen hat es jedoch zum schullschluss wieder auszuhändigen nix anderes hab ich die ganze zeit geschrieben.


    Ich hoffe das hast du nun endlich kapiert !

  • Es geht doch darum, ob die das über einen längeren Zeitraum dürfen, z.B. bis zum Monatsende. Und da stimmen wir wohl alle überein, dass nicht. jedoch wird das trotzdem praktiziert. und dagegen kann man mit guten Erfolgschancen klagen. Auch ist dann ein etwaiger Vertrag betroffen.

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    1355?mode=raw


    Skill ist, wenn Luck zur Gewohnheit wird

  • So Mädels um hier aufzuräumen ein Bekannter meinerseits ist Anwalt und zur Sicherheit habe ich extra nochmal einen WI-Lehrer gefragt und es seht folgendermaßen aus:
    Ein Lehrer darf das Handy eines Schülers "in gewahrsam nehmen" bzw. das Handy an das Sekretariat weiter geben und die wiederrum dürfen es bis zum folgendem Freitag einbehalten.
    Das Handy darf nur abgeholt werden wenn man volljährig ist falls dies nicht so sei muss es die Vormundschaft persönlich abholen.
    Großes "ABER" es ist alles anfechtbar!


    Mfg Hotzi

  • puuh so etz mal alles durchgelesen. also habe ich eigtl Recht gehabt. Naja jetzt weiß ich es. Aber ich denke mal, dass ich das wissen eh nie hernehmen werden muss ;)
    Aber danke an euch für die Erklärungen (auch wenn es zu leichten Streitigkeiten geführt hat)

  • An sich hatten alle die gleiche Meinung.


    Die Schule darf bis zum Unterrichtsende die Geräte einbehalten, allerdings müssen sie das Gerät am Ende des Schultags rausrücken. Denn dnach endet ihre Aufsichts- und Erziehungspflicht und sie haben kein Recht mehr, ihre Strafen weiter aufrecht zu erhalten.

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    Skill ist, wenn Luck zur Gewohnheit wird