Schule Handy einbehalten?

  • Vorab entschuldigung für den Titel, mir ist kein besserer eingefallen.


    Also ich hab heute eine Diskussion mit einem Lehrer von mir gehabt, ob Lehrer das eingezogene Handy, MP3 Player, etc längerfristig einbehalten dürfen. (Nein man hat es mir nicht abgenommen, war nur eine Diskussion :thumbup: ). Mein Lehrer meint die Schule könnte das Handy auch bis zum Ende der Schuljahres einbehalten. Aber ich bin der Meinung, dass die Lehrer es spätestens am Ende des Unterrichtstages zurückgeben müssen. Ich könnte mich ja schließlich auch auf BGB § 985 Herausgabeanspruch berufen oder etwa nicht?


    Ich frage hier nach, weil mich das Thema durch die Diskussion jetzt interessiert und ich auch gerne Klarheit darin hätte :)


    Mfg

  • Steht in der Schullordnung
    Mir haben die 2Wochen das Teil abgenommen (wen du es abholst)
    ansonsten wen deine Sis dein Bro ect. pp es abhollen sollte würden die sogar am den gleichen tag das Teil zurückgeben
    foraussetzung ist natürlich das der/die jenige 18 ist
    (damals)
    Heute bin ich selbst 19
    und wen die Lehrerin mir das Handy abnimmt krieg ich es nach ende des Tages (sprich nach 6std je nachdem wie lange man schulle hat : )
    Aber wie gesagt die könnten STUR sein
    und je nach der Schullordnung es einbehalten bis ^^

  • Die Schulordnung ist da eher nebensächlich, laut Gesetz dürfen die das Ding nicht behalten. Da könnte man auch gegen klagen, kann ich mir vorstellen.

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    Skill ist, wenn Luck zur Gewohnheit wird

  • also sozusagen muss man 18 sein um das Ding am gleichen Tag zurückzubekommen? Und Ansonsten müssen es Familienmitglieder holen die schon 18+ sind? Ok interessant. Zum Glück bin ich 18 :P . Aber finde das mal interessant. Weiß sicherlich nicht jeder.
    Danke euch : )

  • In der Schulordnung kann viel stehen genau wie in AGB von irgendwelchen Anbietern deswegen stehn sie noch lange nicht über dem Gesetz ^^


    Wenn das Handy den Schulablauf stört darf der Lehrer es einziehen, er MUSS es jedoch nach Schulschluss sofort wieder herausgeben da dies sonst einen eingriff in die außerschulische Zeit darstellt was der Schule in keiner weise zusteht egal was in der Schulordnung steht ! Sollte er dies nicht tun auch nach aufforderung nicht ist dies eine Unterschlagung und somit strafbar.



    Dies ist keine Rechtsberatung ^^

  • Ich hab mir bis jetzt nie ein Gerät abnehmen lassen.
    Einfach das Gerät in die Tasche packen und gut ist.
    Woher nimt sich den bitte ein Lehrer das recht herraus mir überhaupt etwas abnehmen zu drüfen ?
    Die Schulordnung ist kein Gesetz.

  • Das Thema gab es schon so oft.
    Und meistens lief es darauf hinaus, dass man Anfangs verwarnt wurde, doch die Schüler das Handy dennoch immer raus holten.
    Man sollte im Hinterkopf haben, das es den meisten Lehrern nicht darum geht dir eine auszuwischen, sondern das du einfach im Unterricht aufpassen sollst.
    Um jetzt auf deine Frage zu antworten. Ein Lehrer hat nicht das Recht dir dein Handy weg zunehmen.
    Auch wenn du es ihm widerwillig gibst, kannste wegen Unterschlagung klagen.
    So wurde es mir mal erklärt und hört sich meiner Meinung ziemlich plausible an.

  • Um jetzt auf deine Frage zu antworten. Ein Lehrer hat nicht das Recht dir dein Handy weg zunehmen.
    Auch wenn du es ihm widerwillig gibst, kannste wegen Unterschlagung klagen.
    So wurde es mir mal erklärt und hört sich meiner Meinung ziemlich plausible an.


    Solang du auf dem Schulgelände bist darf dir alles entzogen werden was gegen die Schulordnung oder sonstige Gesetze verstößt. Das nennt sich dann auch nicht Unterschlagung wenn das weggenommen wird.


    Btw: Bei google gibt es genug Treffer (auch in Foren, wo Rechtsexperten einem Auskunft geben), die deine Frage besser beantworten als es alle hier tun.

  • Ich denke trotzdem, dass man bei einer Klage das Gerät zu 100% wiederbekommt. Und bei Google wirst du nichts von echten Rechtsexperten sehen. Kostenlose Rechtsberatung ist verboten, die können dadurch ihre Zulassung verlieren.

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  • Ich denke trotzdem, dass man bei einer Klage das Gerät zu 100% wiederbekommt. Und bei Google wirst du nichts von echten Rechtsexperten sehen. Kostenlose Rechtsberatung ist verboten, die können dadurch ihre Zulassung verlieren.


    http://www.juraforum.de/forum/…uristen-ist-erlaubt-62315


    ist von 2003 aber ich nehme an da hat sich nichts verändert.


  • Solang du auf dem Schulgelände bist darf dir alles entzogen werden was gegen die Schulordnung oder sonstige Gesetze verstößt. Das nennt sich dann auch nicht Unterschlagung wenn das weggenommen wird.


    Btw: Bei google gibt es genug Treffer (auch in Foren, wo Rechtsexperten einem Auskunft geben), die deine Frage besser beantworten als es alle hier tun.


    Eigentum ist Eigentum egal was in der Hausordnung steht und btw gegen welche Gesetze verstößt es bitte ein Handy zu haben ? Messer usw Ja aber Handy glaub ich eher nicht, nur weil es in der Hausordnung steht heißt es nicht das es Rechtmäßig ist. Ist bei solchen Hausordnungen genau wie bei vielen AGB mancher Anbieter. Gesetz ist immer noch Gesetz.

  • In jeder Hausordnung steht, dass die Lehrer erzieherische Maßnahmen durchziehen können.
    Dazu gehört auch das einziehen deines Eigentums, bis die Entschuldigung von deinen Eltern kriegen bzw. es von ihnen abgeholt wird.
    Das alles gilt natürlich nicht, wenn du schon 18 bist.^^


    mfg

  • Eigentum ist Eigentum egal was in der Hausordnung steht und btw gegen welche Gesetze verstößt es bitte ein Handy zu haben ? Messer usw Ja aber Handy glaub ich eher nicht, nur weil es in der Hausordnung steht heißt es nicht das es Rechtmäßig ist. Ist bei solchen Hausordnungen genau wie bei vielen AGB mancher Anbieter. Gesetz ist immer noch Gesetz.


    Ja, Gesetz ist Gesetz aber wie ich schon sagte gibt es einige Verodnungen zugunsten der Schulen.


    hangman : Klar kannst du klagen, nur darfst du dich nicht wundern, wenn die Klage abgewiesen wird und du später Prozesskosten + Anwaltskosten übernehmen darfst.


    meQ : Nur weil du einen Vertrag hast? xDD Geile Begründung. Kennst du die Wichtigkeit eines Vertrages in so einem Fall? Existiert nicht.



    Nochmal zum Mitschreiben für alle: Auf dem Schulplatz ist der Eigentumsanspruch anders definiert als sonstwo. Ihr habt kein Recht eure Sachen wiederzuverlangen sofern sich die Schule an die Gesetze hält! Und Einkassieren bis zum Schulende ist immernoch erlaubt, sofern ein Gerät stört oder gegen die Schulordnung verstößt.



    derbotter20 : Natürlich kannst du. Nur was versprichst du dir davon? Schmerzensgeld? xD Du bekommst Recht zugesprochen, bezahlst diverse Summen ans Gericht und an deinen Anwalt und dann? Passiert nichts.

  • Wo kommen wir hin, wenn mir ein lehrer einfach so mein Eigentum wegnehmen kann? Und wenn ein Vertrag monatlich bezahlt wird, jedoch das Handy monatelang unbenutzbar in der Schule liegt, hat das sehr wohl was zu bedeuten. Die Schule muss sich an die Gesetze halten. Der Lehrer ist so lange berechtigt, dir etwas wegzunehmen, bis seine Aufsichtsplicht endet, also bis zum Ende der Stunde. Spätestens wenn die Schule vorbei ist, muss er das Handy rausrücken. Lasst euch doch nciht immer alles gefallen, nur weil sich die Lehrer stur stellen. Mit etwas Druck geben die das schon raus.

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