SGS2 i9100 bestellt aber i9100G erhalten (Otto.de)

  • Ok, nur geht es mir darum gerade das es mir schon einmal runtergefallen ist und jetzt paar schrammen hat ^^ Ob die es dadurch trotzdem zurück nehmen MÜSSEN?

    Hat man nicht das Recht nach 14tagen ohne eine Grund dein Handy umtauschen.


    Ist dies nicht auch ein falsches versprechen seitens Otto ?


    --
    Kleines bsp was ich in der Schule gelernt habe:

    Zitat

    Man ist unterwegs und sieht ein Schild wo draufsteht "100m bis zum Kiosk" Da ich durst habe und mir beim Kiosk was kaufen will, nehme ich an das es nur 100m sind. Nach gut 15minuten finde ich den Kiosk und es waren gut 500m ! Da hat der Kiosk ein falsches versprechen gemacht und ich könnte sie (jetzt weiß ich nicht mehr genau Anzeigen oder Geld verlangen oder mein Artikel für billiger kaufen)

    Ist genauso als wenn ich bei Otto ein Handy bestelle und eine Kamera bekomme.
    Das Angebot was die anbieten nehme ich als Nachfrager an.

  • Otto hat aber auch in ihren AGB's stehen, dass sie ggf. ein Modell schicken, was dem anderen ähnelt.


    Siehe:

    Zitat

    6. Nicht lieferbare Artikel
    Sollte ein bestimmter Artikel nicht lieferbar sein, verpflichten wir uns, Sie vor Annahme der Bestellung über die Nichtverfügbarkeit zu informieren. Wir behalten uns vor, Ihnen in diesen Fällen einen Ersatzartikel - preislich und qualitativ gleichwertig - zu übersenden. Wollen Sie diesen nicht annehmen oder behalten, können Sie ihn kostenfrei abweichend von Ziff. 1 und 2 innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist an uns zurücksenden.


    Da du es aber schon beschädigt hast, weiß ich nicht, wie Sie es handhaben.
    Deswegen gehe ich davon aus, dass Sie es nicht zurück nehmen werden, da Sie es nicht weiterverkaufen können o.Ä.

  • Doch ist es, da es das 9100 komplett abgelöst hat.
    Eig. ist es auch nur minimal schlechter und nicht so viel schlechter, als es dargestellt wird.


    Zudem wurde auch nur die Hardware-Ausgetauscht mit einer gleichwertigen.
    Was die Benchmarks ergeben tut da nichts zur Sache.

  • Stimmt, die Benchmarks sind eigentlich egal. Aber dass mit dem G viele Apps abstürzen ist nicht egal. Außerdem hält der Akku nicht mehr so lange beim telefonieren. Zusätzlich läuft Android subjektiv ruckeliger als mit dem ersten SGS2. Also ist schon ein Unterschied da.

    Dieser Beitrag wurde noch nie editiert, zuletzt von »hangman« (Heute , 13:37)



    1355?mode=raw


    Skill ist, wenn Luck zur Gewohnheit wird

  • Stimmt, die Benchmarks sind eigentlich egal. Aber dass mit dem G viele Apps abstürzen ist nicht egal. Außerdem hält der Akku nicht mehr so lange beim telefonieren. Zusätzlich läuft Android subjektiv ruckeliger als mit dem ersten SGS2. Also ist schon ein Unterschied da.


    DAfür hält der Akku im Online-Modus länger. :P

  • Ja schon, aber es sind definitiv Unteschiede, die unterm Strich das G schlechter aussehen lassen als das erste. Und das für denselben Preis.


    Außerdem sind die Geräte mit Branding noch die ohne G

    Dieser Beitrag wurde noch nie editiert, zuletzt von »hangman« (Heute , 13:37)



    1355?mode=raw


    Skill ist, wenn Luck zur Gewohnheit wird

  • Naja, Qualitativ gleicht sich das meiner Meinung aus.
    Und weil er es bereits benutzt und beschädigt hat, wird das mit einer Neu-Lieferung eher schwer.
    (Behandel das Thema in der Schule)


    Er hätte es sofort zurück schicken müssen und nicht erst benutzen dürfen.
    Wenn ich bei Ikea ein Sofa bestell und es das falsche ist, benutz ich es ja auch nicht erst und lass mein haustier drauf schlafen sondern lass es direkt wieder abholen.

  • Wenn du mir das nicht glauben willst mit den 30 cm und total schaden kannst gerne zu mir kommen ich zeig dir wie und wo es passiert ist :D


    Naja wegen dem das es kaputt ist, wir sollten es so oder so hinschicken (und die schauen dann ob es unter garantie fällt) also nur der schaden vom sturz! Das mit der G version habe ich jetzt erst bemerkt als es beim musik hören immer sec überspringt etc. und das mit dem entsperren ..


    Zitat

    6. Nicht lieferbare Artikel
    Sollte ein bestimmter Artikel nicht lieferbar sein, verpflichten wir uns, Sie vor Annahme der Bestellung über die Nichtverfügbarkeit zu informieren. Wir behalten uns vor, Ihnen in diesen Fällen einen Ersatzartikel - preislich und qualitativ gleichwertig - zu übersenden. Wollen Sie diesen nicht annehmen oder behalten, können Sie ihn kostenfrei abweichend von Ziff. 1 und 2 innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist an uns zurücksenden.


    Dies ist nicht geschehen!

  • Ob du das mit absicht gemacht hast, ist doch völlig irrelevant. Allerdings ist fakt, dass ein beschädigtes gerät sicher nicht so ohne weiteres zurückgenommen wird.


    Ja, ich führe Selbstgespräche. Es gibt einfach Momente, da brauche ich den Rat eines Experten.

  • Zum Thema Gleichwertigkeit: offiziell sind beide Handies gleichwertig, weshalb ein Austausch mit Ankündigung erlaubt wäre. Ob das jetzt in irgendwelchen Tests anders abschneidet ist irrelevant...


    Zum Topic: hoffe, dass die sich kulant zeigen, durch die Benutzung und Beschädigung können die dir einen ganz schönen Strick drehen. Eigentlich ist man verpflichtet jede Sendung die man per Post erhält sofort zu reklamieren (optimalerweise verweigert man die Annahme wenn etwas nicht passt). Dies ist aber in der Praxis schwer möglich, weßhalb sich Großkonzerne kulant zeigen und in solchen Fällen für den Kunden entscheiden.


    Zum Schaden: wenn es wirklich so war, wie du es beschrieben hast, Tritt für den Schadenersatz die Haftpflicht deiner Freundin ein. Im Zweifel kann es zu einer Prüfung kommen, ob es sich um einen echten Unfall gehandelt haben kann oder ob ihr da einen Versicherungsbetrug hättet abziehen wollen...


    Bester Fall: du kriegst das Gerät kommentarlos ausgetauscht
    Schlimmster Fall: sie verlangen die Wiederherstellung des Auslieferungszustandes d.h. du musst erst den Schaden über die Haftpflicht regulieren lassen um das Gerät zu reparieren und kannst es erst dann einsenden...