Playstation 3 in Ebay verkauft

  • Huhu StageTwo.


    Ich habe gestern meine PS3 in Ebay verkauft. Heute kam der Käufer und hat die Konsole abgeholt.


    So war es im Artikel beschrieben:


    [quelle]Gerne würde ich meine Playstation 3 Slim Konsole verkaufen.


    Im Lieferumfang sind enthalten:


    - Playstation 3 Slim Konsole
    - OVP (Karton)
    - alle Anschlusskabel
    - PlayStation 3 - DualShock 3 Wireless Controller


    EXTRA:


    - Kassenbeleg vorhanden. Die Konsole wurde in Saturn erworben am 4.01.2012


    Außerdem im Lieferumfang:


    - HDMI Kabel für High Definition Auflösung für ein besseres Spielerlebnis (Im regulären Playstation 3 Slim Lieferumfang nicht enthalten, selbst erworben!)


    Viel spaß beim bieten.[/quelle]


    Alles schön und gut. Nun fragt der Käufer, wo die 2 anderen Controller sind... Wtf? Wo steht im Artikel, dass 3 Controller im Lieferumhang enthalten sind?
    In Amazon, bzw. überall heißt der Controller - PlayStation 3 - DualShock 3 Wireless Controller.


    Jetzt meint er, dass wenn er die 2 Controller nicht bekommt, er das Geld zurückverlangen wird... Beschissen einfach.


    Kann er das so einfach durchziehen? Obwohl er so DUMM ist und nicht richtig lesen kann?


    Ich habe alles, genau wie es im Lieferumfang steht, verschickt bzw. den Karton ihm überhändigt.



  • wohl deswegen, wenn man sich in mit den Namen nicht auskennt dann passiert sowas auch..

  • Diese Zeile hat vermutlich für Verwirrung gesorgt:


    - PlayStation 3 - DualShock 3 Wireless Controller


    Zu viele Dreien. Sie lässt sich verschieden interpretieren:


    • Playstation 3 - Dualshock 3 Wireless Controller
    • Playstation 3 - Dualshock 3 Wireless Controller


    Man könnte davon ausgehen, dass du 3 Dualshock 3 bzw. 3 Wireless Controller verkaufst. Ist halt blöd gelaufen. Mach Beschreibungen das nächste mal so:


    1x Playstation 3 Slim Konsole (samt Originalkarton) + alle Anschlusskabel
    1x PlayStation 3 - DualShock 3 Wireless Controller


    ...

  • Du hättest expliziet 1x Dualschock 3 Controller schreiben sollen^^


    Klär ihn einfach auf was das ist und sonst
    =>Anwalt.

    Rechtschreibfehler sind Spezialeffekte meiner Tastatur und dienen ausschließlich der allgemeinen Belustigung!!!

  • Es steht aufm Controller genau so drauf "Dualshock 3".
    zur not soll der noob das iwo nachlesen, wenn ihm die beschreibung im controller net reicht.


    hier ist nix falschgelaufen in der anzeige.

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  • Fakt ist wenn es zum Rechtsstreit kommen sollte gewinnt er [=Der Andere]. Die Artikelbeschreibung ist nicht 100%ig unmissverständlich; Du hast es als Verkäufer (möglicherweise) versäumt den Gegenstand klar zu formulieren somit ist der Kaufvertrag vermutlich so oder so nichtig und "Alle anderen machen es auch so" zählt nicht...


    Entweder du einigst dich mit ihm auf einen anderen Preis oder du stellst das Ding halt neu rein...

  • Fakt ist wenn es zum Rechtsstreit kommen sollte gewinnt er. Die Artikelbeschreibung ist ganz klar missverständlich; Du hast es als Verkäufer versäumt den Gegenstand klar zu formulieren somit ist der Kaufvertrag vermutlich so oder so nichtig und "Alle anderen machen es auch so" zählt nicht...


    Entweder du einigst dich mit ihm auf einen anderen Preis oder du stellst das Ding halt neu rein...

    Er hat alles richtig gemacht in der Beschreibung.
    Der Controller heißt nunmal "Plyastation Dualshock 3 wirless Controller"
    Bei der PS2 heißt es "Playstation 2 Dualshock 2 Controller"


    willste sony, amazon usw nun auch anmaulen weil die einem angeblich 3 controller versprechen xD?


    Das hier sind auch nicht 3 Controller.
    http://www.amazon.de/PS3-DualShock-Wireless-Controller-Schwarz/dp/B005MMFIOO/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1338835099&sr=8-1

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  • Wie es Venuspower schon geschrieben hat... Auf der Verpackung, auch normal im Handel, heißt der Controller: Dual Shock 3 Wireless.


    Verstehe jetzt nicht, wieso der Käufer, falls es zu einem "Rechtsstreit" kommen würde, im Recht wäre... Es ist mir im Grunde scheiss egal, ob er es missverstanden hat oder nicht. Da sage ich nur, PECH gehabt. Kann ja nicht sein, dass ich hinterher die Arschkarte ziehen muss...


    Sehe ich überhaupt nicht ein.

  • Außerdem hätte der Käufer das vor der geldübergabe nachschauen müsste.


    Hier btw wieder: http://www.amazon.de/PlayStation-Konsole-K-Model-Wireless-Controller/dp/B005DEZO40/ref=sr_1_sc_1?ie=UTF8&qid=1338835267&sr=8-1-spell


    Vielleicht ist es einfach ein betrüger oder ein idiot. erklär ihm das erstmal und droh noch nix.
    mault er dann immernoch rum sagst, dass du es jetzt einem anwalt übergibst und fertig.


    @Vorposter. Nein normal sind 1 Kontroller. Das ist Standart bei der PS3.
    Nix 2. Gab mal eine Editionen wo du einen zweiten dazu bekommen hast. das war aber beim release der ps3 schon meine ich.


    @ ToDanger: Hattest du in der Artikelbeschreibung ein Bild eingefügt? Wenn ja sollte man dort doch sehen das da nur ein Controller ist.
    Beispiel: http://www.amazon.de/gp/product/B005DEZO40/ref=s9_simh_gw_p63_d0_g63_i1?pf_rd_m=A3JWKAKR8XB7XF&pf_rd_s=center-2&pf_rd_r=0PD4SJ05X3342ZKZS981&pf_rd_t=101&pf_rd_p=463375173&pf_rd_i=301128

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  • Sag ihm, dass du dich erkundigt hast und du im Recht bist und er sein Recht gerne per Anwalt einklagen kann, wenn er denn die Kosten tragen möchte und am Ende doch kein Recht bekommt ;)

    [align=center]


    Patrick Moore schrieb:

    "Wenn man heutzutage bezüglich der ganze Klimawandellitanei Skepsis äußert, ist das als würde man den Holocaust leugnen"



    Vielleicht hat das FBI aber auch einfach alle Deutschstunden verpasst und weiß nicht was Sarkasmus ist?

    ;)

  • Juristische Lage: Ein "objektiver Dritter" (d.h. auch jemand der keine Ahnung von PlayStations hat!) muss anhand der Beschreibung einwandfrei erkennen können, worauf er bietet. Deine Formulierung ist missverständlich; Wenn der Typ glaubhaft sagt dass er es als "3 Controller" interpretiert hat glaubt ihm das jeder Richter. Frag irgendeinen Anwalt, vor Gericht verlierst du.


    Bei Amazon usw. steht vor der Bestellung explizit "1 Stück" daneben. Das war hier nicht der Fall. Deshalb keine vergleichbare Situation.

  • Das ist dem Richter doch egal.
    Man guckt sich doch die Produkte an bevor man bezahlt. am besten noch direkt beim Verkäufer.
    Dann hätte der schon was beanstanden müssen.


    Du kannst ja auch net zu amazon sagen, das da in der über schrift PS3 - Dualschock 3 Controller steht.
    Da kann ich das auch so interpretieren dass das 3 Controller sind.
    ist auch missverständlich das da eine 3 oben steht und in der beschreibung eine 1.


    Du kriegst bei der Playsation 3 auch keine 3 Playstations.


    Selber schuld wenn man sich nicht vor einem kauf über die objekte informiert, geschweige denn alles direkt kontrolliert.

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  • Hallo,


    Leider wird der andere gewinnen. Normal sind 2 Kontroller aber 3 eher nicht so aber das Gericht wird ihm recht geben.

    Nein!
    Das deutsche Recht schützt zwar auch die Idioten, aber deswegen bleibt er nicht darauf sitzen, vorallem was soll er den gewinnen, eine Torte vielleicht oder einen Dackel??
    Er kann nach §119 anfechten, da er sich über den Inhalt seiner Willenserklärung geirrt hat (fehlender Geschäftswille) aber in diesem Zug wird er nach §122 Schadensersatz leisten müssen, da der Verkäufer (also ToDanger) auf den Abschluss vertraut hat. Soweit zur Theorie...

  • Mir ist direkt Aufgefallen wo der Fehler liegt ohne überhaupt deine Frage großartig zu Lesen.


    Spricht vllt dafür das du nicht richtig Formuliert hast , ich weiß ja wie die heißen aber als Nichts Ahner würde ich auch denken 3 Controler.

  • Da steht Playstation 3 Dualschock 3 Controller.


    Das ist doch eindeutig die Einzahl. Tut mir leid, ich weiß nicht wie inkompetent man sein muss um das nicht rauszulesen.
    Im Mediamarkt steht auch Dualschock 3 Controller und du kriegst auch nur einen.


    Du kriegst doch auch keine 570 Phantom Grafikkarten, nur weil man sich eine GTX 570 Phantom bestellt.


    Man kann auch alles irgentwie interpretieren.
    Er hat nirgents deutlich gemacht das es 2 oder mehr controller sind.

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  • Nein!
    Das deutsche Recht schützt zwar auch die Idioten, aber deswegen bleibt er nicht darauf sitzen, vorallem was soll er den gewinnen, eine Torte vielleicht oder einen Dackel??
    Er kann nach §119 anfechten, da er sich über den Inhalt seiner Willenserklärung geirrt hat (fehlender Geschäftswille) aber in diesem Zug wird er nach §122 Schadensersatz leisten müssen, da der Verkäufer (also ToDanger) auf den Abschluss vertraut hat. Soweit zur Theorie...


    Nope. ToDanger hat fahrlässig gehandelt, indem er das Angebot nicht vernünftig (eindeutig) formuliert hat, somit greift §122 (2).

  • Das ist aber die korrekte Bezeichnung des Controllers. Und zwar von einem einzigen. So stehts im Handbuch etc. Von daher kann ToDanger garnichts passieren. Man sollte sich halt vorher informieren bevor man etwas kauft...

  • Es ist genau so wie in Taschenrechnern.
    Bei den meisten kann man statt 0,5 auch ,5 eingeben.
    nur weil da jetzt dann ,5 steht heißt das noch lange nicht das es 5,5 oder 3,5 ist.


    Was soll man halt gegen eine richtige Bezeichnung schon ausrichten.

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