Playstation 3 in Ebay verkauft

  • kloppt euch doch mal alle wer nun besser informiert ist oder nicht o.O
    Als leihe würde ich sagen "genau Beschreibung daher keinen Fehler gemacht"
    Wenn der Käufer so dumm ist, pech.
    Notfalls rufst du Ihn an und sagst im das und/oder rufst bei einem Anwalt an und fragst nach.


    Hier sind soviele unterschiedliche meinungen

  • Außerdem heißt es:
    - PlayStation 3 - DualShock 3 Wireless Controller



    Und nicht 3 - PlayStation 3 - DualShock Wireless Controller
    oder
    - PlayStation 3 - 3 DualShock Wireless Controller


    oder
    - PlayStation 3 - DualShock 3x Wireless Controller


    oder
    - 3x PlayStation 3 - DualShock 3 Wireless Controller


    oder
    3 - PlayStation 3 - DualShock 3 Wireless Controller





    Das ist nunmal einfach ein Eigenname.

    Rechtschreibfehler sind Spezialeffekte meiner Tastatur und dienen ausschließlich der allgemeinen Belustigung!!!

  • Nope. ToDanger hat fahrlässig gehandelt, indem er das Angebot nicht vernünftig (eindeutig) formuliert hat, somit greift §122 (2).

    Eindeutiger als den eigentlichen Produktnamen zu verwenden geht es doch gar nicht? Da kannst du so viele objektive Dritte anfahren wie zu willst. Wo wären wir denn, wenn der Produkteigenname nicht mehr als eindeutige Identifikation zu erkennen ist? Das wäre der Untergang aller Großhandelsketten

  • Ich hab die Sache mal den Juristen die gerade mein Bier wegtrinken gezeigt. xD


    Einstimmige Meinung:


    V (=ToDanger) hat zuerst einmal Anspruch auf das Geld. K müsste einen Anwalt bemühen und den Kaufvertrag nach §119 BGB anfechten. Wenn er das tut, kriegt er aber Recht (da er sich ja tatsächlich im Irrtum befand).


    Sprich:
    Du kannst das Geld verlangen. Wenn er es dir nicht geben will, ist es seine Sache den Kaufvertrag anzufechten. Wenn er ihn anfechtet bleibt alles beim alten; Wenn nicht, dann hat ToDanger wie gesagt Anspruch auf das Geld.


    Vergesst somit meine vorherigen Posts.

  • Danke für die Antworten :).


    Ich habe dem Käufer geschrieben, dass ich nirgendwo geschrieben habe, dass es sich um 3 Controller handeln. Ich habe ihn auch auf Amazon, Mediamarkt etc aufmerksam gemacht, dass die Controller dort genauso heissen.


    Naja... Bin jetzt gespannt, wie er reagieren wird.


    Edit: Tja...


    Jetzt fragt der Käufer, was denn jetzt ist... Von wegen, was "wir" jetzt machen sollen... Ich habe dem nochmal geschrieben, dass ich alles richtig beschrieben habe und alles wie im Lieferumfang beschrieben ist, ihm überreicht und ich den Betrag akzeptiert habe.
    Na hoffentlich zieht sich das ganze nicht wie ein Kaugummi...

  • Kannst du nur hoffen, dass er es im Endeffekt so akzeptiert und nicht viel Stress schiebt. Es war ein Fehler seinerseits es lag keine Irreführung aus meiner Sicht vor.
    Der Artikelname stimmt doch überein, wie man z.B. bei Amazon sieht.
    In der heutigen Zeit sollte man sich vorher immer informieren, bevor man etwas im Internet kauft.
    Hat er halt selbst schuld.

  • Kannst du nur hoffen, dass er es im Endeffekt so akzeptiert und nicht viel Stress schiebt. Es war ein Fehler seinerseits es lag keine Irreführung aus meiner Sicht vor.
    Der Artikelname stimmt doch überein, wie man z.B. bei Amazon sieht.
    In der heutigen Zeit sollte man sich vorher immer informieren, bevor man etwas im Internet kauft.
    Hat er halt selbst schuld.


    Das stimmt...


    Anscheinend hat er es akzeptiert, da ich eine positive Bewertung von ihm bekommen habe. :)