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Nachsitzen nach BW §90 SchG

  • take
  • 22. Juni 2015 um 18:30
1. offizieller Beitrag
  • take
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    • 22. Juni 2015 um 18:30
    • #1

    Hallo,

    nachdem ich mich nicht wohl in der Welt gefühlt habe, habe ich letzten September angefangen wieder zur Schule zu gehen (WG). Mir wäre dieses Thema im Grunde egal da es mich bisher noch nicht betroffen hat, ich ich habe die Hausaufgaben bisher ein Mal nicht komplett fertiggestellt (es fehlte 1 von 14 Aufgaben) und da konnte ich ein Nachsitzen verhindern in dem ich plausibel erklärte das ich die Aufgabe nicht verstanden habe (hatte zum Glück noch ein paar Notizen dabei, die klar belegten das ich mich damit auseinander gesetzt habe).

    Doch nachdem nun zum fünfen Mal eine lange Ansprache gehalten wurde, warum man nach dem Vergessen von einer Hausaufgabe nachsitzen muss, das Vergessen gleicht dabei dem:

    -> einer nicht erledigten Hausaufgabe
    -> einer nicht vollständig erledigten Hausaufgabe
    -> einer unordentlich gemachter Hausaufgabe

    zudem wurde noch erklärt das auch der Samstag in Betracht kommt (wurde aber wohl nur als Panikmache gesagt). Die Uhrzeit am Samstag wäre 18:00 Uhr, dies wurde als Maximum deklariert. Diese Regelungen gelten aber nur bei drei Lehrern (Physik, Deutsch & Mathe), die anderen interessieren sich für die Hausaufgaben nicht und lassen diese freiwillig machen (Durchschnittliches Alter der Klasse: 18). Das ganze hat mich schon ein wenig verwundert, daher habe ich mir das Schulgesetz angesehen und bin schon auf Ungereimtheiten mit den Aussagen gekommen. Natürlich erhoffe ich mir keine juristische Antwort, aber eventuell kennt sich hier jemand trotzdem ein wenig aus.

    Nach §90 Abs. 2 SchG

    Spoiler anzeigen

    "Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen kommen nur in Betracht, soweit pädagogische Erziehungsmaßnahmen nicht ausreichen; hierzu gehören auch Vereinbarungen über Verhaltensänderungen des Schülers mit diesem und seinen Erziehungsberechtigten. Bei allen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Die Schule kann von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen absehen, wenn der Schüler durch soziale Dienste Wiedergutmachung leistet."

    ist das Nachsitzen nach dem einmaligen Vergessen von Hausaufgaben ohne vorherige Ermahnung (oder Vereinbarung mit dem Schüler) (siehe §90 Abs. 2 erster Halbsatz SchG) nicht erlaubt. Oder irre ich mich hier?

    Außerdem fand ich noch keine Angabe (bin noch am suchen) bis wann man nachsitzen muss, würde 18:00 Uhr hier stimmen? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, da mich das nun durchaus interessiert. Dabei würde mich freuen, wenn man hier keine Diskussion über die schlechten Lehrpläne, die Willkür einiger Lehrer, etc. startet. Viele unserer Lehrer/innen sind sehr engagiert und bringen uns alles nötige bei. Die Hausaufgaben sind auch nicht im Übermaß vorhanden, dennoch würde mich eine Klärung des oben aufgeführten Sachverhalts interessieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Take

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    • 22. Juni 2015 um 19:16
    • #2

    Mach einfach deine Hausaufgaben und fertig. Wenn du es net auf die Reihe bekommst, setz dich mit Anderen zusammen. Du solltest auch alt genug sein, um eingesehen zu haben, dass du nicht nur für die Schule lernst. (Welche Schulform eigentlich?)

  • take
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    • 22. Juni 2015 um 19:33
    • #3

    Ich mache meine Hausaufgaben zuverlässig und hatte da noch keine Probleme, dennoch interessiere ich mich für das Schulgesetz in Baden Würtemberg. In der Schule nutzen wir auch Gesetzbücher (BGB, HGB, etc.) und ich erhoffe mir, wenn ich mich mit dem SchG auseinandersetze das ich einen besseren Bezug zur Realität herstellen kann und auch Klarheit über die Aussagen einiger Lehrer erhalte.

    Aktuell muss ich noch ein weiteres Jahr machen um die Fachhochschulreife zu erhalten, dann kann ich entweder abbrechen oder ein Jahr weitermachen um die allgemeine Hochschulreife zu erhalten. Dabei handelt es sich um ein 3-jähriges Wirtschaftsgymnasium, es handelt sich aber um kein fachgebundenen Abschluss.

    <<Filler>>

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    • 23. Juni 2015 um 00:14
    • #4

    diese threads hab ich vermisst

    welcome back take <3

  • schadowhunter
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    • 23. Juni 2015 um 12:34
    • #5

    Die gesetzlichen Regelungen bzgl. des Nachsitzens sind in allen Bundesländern bewusst schwammig formuliert, damit die Lehrer die Möglichkeit haben individuell situationsbezogen möglichst flexibel zu reagieren. Das setzt natürlich ein gewisses pädagogisches Geschick beim Lehrer voraus, welches einigen Lehrern definitiv fehlt - aber das ist eine andere Story.

    Prinzipiell kann der Lehrer Nachsitzen oder neudeutsch 'Nacharbeiten' als Disziplinarmaßnahme anordnen. Dabei sollte er die "Verhältnismäßigkeit" wahren, wobei man sich stundenlang darüber streiten kann was genau in einem konkreten Fall "verhältnismäßig" ist. Der Samstag zählt juristisch als normaler Werktag, insofern kann er das Nachsitzen auch auf den Samstag legen. Dabei muss er nicht mal persönlich anwesend sein, als Aufsichtsperson reicht auch der Hausmeister, irgendeine Sekretärin, eine andere Lehrerin oder Ähnliches. Er gibt dir Aufgaben die du dann in der Schule zu erledigen hast.

    Grundsätzlich kann der Lehrer fast alles was ihm in den Kram passt rechtfertigen und kriegt in den allermeisten Fällen dabei auch die nötige Rückendeckung durch die Vorgesetzten (Schulleiter/Schulamt). Sich mit einem Lehrer oder schlimmer noch der Schulleitung anlegen (und im schlimmsten Fall: mit dem Bundesland als Dienstherren) ist fast immer eine richtige Scheißidee. Er benotet dich, er sitzt am längeren Hebel, er ist vmtl. verbeamtet und kann sich damit fast alles rausnehmen - egal was im Schulgesetz steht. Ja, auch Lehrer verhalten sich scheiße, ignorieren Vorgaben, will ich nicht bestreiten. Aber dagegen vorgehen ist extrem aufwendig und ressourcenfressend und in den meisten Fällen den Aufwand und die kosten schlicht und einfach nicht wert.

    tldr: Ja, kann er machen. Verhalte dich einfach normal, sitz ggf. nach, mach deine Hausaufgaben und sieh zu nen vernünftigen Schulabschluss zu kriegen anstatt mit irgendwelchen Paragraphen hinter dem Lehrer her zu rennen.

  • hangman
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    • 23. Juni 2015 um 13:31
    • Offizieller Beitrag
    • #6

    Der Samstag ist nur als Werktag zu sehen, wenn deine normale Arbeit auch regelmäßig den Samstag mit einbezieht. Also wenn du Montag bis Freitag Schule hast, kann dich der Lehrer nicht am Samstag antanzen lassen.

    Dieser Beitrag wurde noch nie editiert, zuletzt von »hangman« (Heute , 13:37)


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    • 23. Juni 2015 um 13:53
    • #7
    Zitat von hangman

    Der Samstag ist nur als Werktag zu sehen, wenn deine normale Arbeit auch regelmäßig den Samstag mit einbezieht. Also wenn du Montag bis Freitag Schule hast, kann dich der Lehrer nicht am Samstag antanzen lassen.

    Samstag ist und bleibt ein Werktag egal wann er persönlich arbeitet oder zur Schule geht oder in der Nase popelt. Wenn der Lehrer ein echter Arsch sein will und das Nachsitzen auf Samstag morgen 8 Uhr legt ist das völlig legitim, da kannst du nichts gegen machen.

  • hangman
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    • 23. Juni 2015 um 14:03
    • Offizieller Beitrag
    • #8

    Mein Chef kann auch nicht einfach sagen, dass ich Samstag kommen soll.

    Wenn ein Lehrer richtig hässlich wird, kann ein Schüler auch gemein werden. Muss nur an der richtigen Stelle erwähnen, dass der ihn immer so komisch anschaut...

    Dieser Beitrag wurde noch nie editiert, zuletzt von »hangman« (Heute , 13:37)


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    • #9

    Zumindest war es bei mir auf den Schulen immer so, dass die Eltern am längsten Hebel saßen. Mein Kind wird ungerecht behandelt/kriegt schlechte Noten/ what ever? Mit Klage drohen. Die Schulen haben da immer klein beigegeben. Unliebsame Lehrer wurden bei Beschwerden der Eltern ausgetauscht.

  • Minki
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    • 23. Juni 2015 um 15:29
    • #10

    Schulgesetze sind meistens nur zur Dekoration da. Im Endeffekt machen Bildungsinstitute was sie wollen, egal ob in der Volksschule oder in der Uni/Fh und kommen damit meistens durch. Ich und auch Bekannte mussten das schon mehrmals schmerzlich spüren. -,-

    Ich würde dir empfehlen immer die Hausübungen zu machen und wenn du was nicht weißt, dann schreib sie notfalls am nächsten Tag oder in einer Freistunde von einem Kollegen ders hat ab.

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