Fenster aufmachen verboten. Rechtens?

  • Jo es geht wieder um meinen Kumpel. In seiner Schule (meiner Ex-Schule) sind zwei Leute aus dem Fenster gesprungen. Eine hatte sich auf das Fensterbrett außerhalb hingesetzt und ihre Füße ausgestreckt oder so ka aufjedenfall streifte sie ein anderer und so flogen beide runter oder irgendwie so. Zum Glück waren es nur paar Meter und sie sind auf die Wiese gestürzt. Der Direktor ist voll sauer und will angeblich die beiden von der Schule schmeißen und will das Fenster aufmachen FÜR ALLE verbieten selbst wenn schon Unterricht ist und bei den Erwachsenenklassen. Es ist wohl klar dass sowas keiner aushält. Ist das überhaupt rechtens?


  • fenster kann man auch kippen


    das bringt nur leider GARNIX
    ich denke nicht das der damit durch kommt der direx.
    weil es halt albern ist und reiner quatsch.


    außer es steht in der schulordnung bzw der hausordnung das das verboten ist^^
    dann kommt er damit nämlich durch^^


    aber sonst keinstenfalls

    Rechtschreibfehler sind Spezialeffekte meiner Tastatur und dienen ausschließlich der allgemeinen Belustigung!!!

  • Ich denke nicht, dass er das durchbringen kann. Die Schüler müssen jederzeit genügen Sauerstoff zu sich nehmen können und wenn man die Fenster nur auf kipp macht kommt nicht genügend durch, somit muss man die Fenster ganz auf machen

  • bei uns in der schule kann man sowieso nur die fenster kippen, außer jeweils 1 fenster,welches ganz zu öffnen ist, bei dem aber ein Notausgangschild dranklebt!


    Ich denke, das ist schon möglich!


    War bei meiner letzten und ist bei meiner aktuellen Schule genauso. Eigtl. sollte es in jedem Raum eben nur 1 Fenster geben, was man komplett öffnen kann. Wenn es zu warm ist, oder die Luft zu schlecht, dann machen die Lehrer von sich aus dieses Fenster auf. Ich glaube die Aktion des Fenster Aufmachens ist weniger schlimm als das herum turnen am offenen Fenster, sodass 2 Leute aus dem Fenster fallen.



    Ich weiß nicht inwieweit die Schule einem soetwas verbieten darf, aber wenn es um einen unnötigen Unfall geht, der durch dieses "Turnen" provoziert/heraufbeschworen wurde, dann kann man da bestimmt iwas drehen und wenden. Aufjedenfall kann man dann mit Hilfe der "jüngsten Vorfälle" argumentieren. Ich schätze mal, dass eben nur die Notfenster da ein Problem bei seinem Unterfangen darstellen. Eigtl. sollte doch in jedem Raum ein Fenster davon vorhanden sein, was eben auch groß aufmachbar sein sollte.


    MfG Mario64

  • War in meiner Schule auch so damals, die Dinger wahren abgeschlossen, wir konnten die zwar mit unseren schlüsseln aufmachen mit ein wenig geschick..
    Aber es wurde halt verboten, weil Kinder da rumgeturnt sind.
    Wenn der Direktor einen Grund hat, ( bei euch ist es ja der Fall ) darf er das, er kann ja alle Dicht machen lassen und nur eines öffnen lassen von einem Lehrer der einen Schlüssel besitzt.
    Er hat halt das kräftigste Argument auf seiner Seite, er will nur die Kinder schützen.
    Womit er auch recht hat, wie blöde muss man sein am Fenster rum zu turnen..

  • der direktor reagiert halt etwas über


    aber wenn was passiert wär, dann würde er den anschiss dafür kassieren


    der will halt einfach nur keinen stress haben ;)