Ausbildung & "Wochenendjob"

  • Hi !
    Ich bin jetzt fast 1/2 Jahr in der Ausbildung und wollte fragen ob ich am Wochenende bei einem Freund (er ist selbstständig) aushelfen. Er ist ein total anderer Beruf wie meiner. Jetzt wollte ich fragen ob das geht und ob mein Chef vll. nichts davon wissen soll ...


    Freue mich auf eure Antworten mfG S0nek.

  • 400€ job ist auch in ordnung... ob du dann wirklich nur 400€ bekommst ist dann was anderes ;)


    ♥RaPt0xX♥Mimi84♥nero♥burny209♥lordi♥dog♥


    Nobody.Ever.Really.Died
    † giftsword †
    wir vergessen dich nicht!

  • kommt immer drauf an was du machen wilst als zweitjob.


    ich hab damals neben meiner ausbildung, in nem club als türsteher gearbeitet, habs meinem chef nach ner zeit erst erzählt als ich die papiere hatte für nen angeblichen 400euro job .
    Er wolte das ich direkt dort kündige (tat ich aber nicht, er dachte es aber).
    Es gibt da nen spruch "was man nicht weiß macht einen nicht heiß".

  • Türsteher zu sein ist nicht gerade ungefährlich, verletzt er sich fällt er bei seiner eigentlichen Arbeit aus.
    Da geht jeder Chef nicht gerade positiv mit um ;)


    Möglich ist es.


    Wenn du es offiziell machen möchtest muss es dein Chef genehmigen.
    Ob es durchkommt ist davon abhängig wie gut du mit deinem Chef kannst und was für ne Tätigkeit das ist.

  • Es gibt da leider so nen paar Gesetze die man einhalten muss.


    Da der Threadersteller noch keine 18 ist (laut Geburtstag im Profil) fällt er ins Jugendarbeitsschutzgesetzt, begrenzte Arbeitszeit pro Tag usw.


    Dann müssen zwischen Arbeitsende bis zum Beginn am nächsten Tag min. 10 Stunden liegen.


    Dann kommt hinzu, dass man ja bei der Konkurrenz einsteigen könnte (Wirtschaftsspionage)


    Und sobald sich der Nebenjob auf die Haupteinstellung negativ auswirkt (Schlafmangel, körperliche Beschwerden usw.)
    sieht es auch schon schlecht aus wenn es unter der Hand gemacht wurde ;)

  • Ja man muss seinen Hauptarbeitgeber um Erlaubnis bitten und wenn ich mich nicht täusche ist das sogar gesetzlich vorgeschrieben.
    So als beispiel:
    Auf ner öffentlichen Vorlesung an meine Hochschule über kuriose Gerichtsfälle, war also ein Kranken/AltenPfleger in dem Fall, welcher neben seine Tätigkeit als Altenpfleger im Altenheim noch als Seelsoger bei einem Bestatter arbeiten wollte, außerhalb seine Areitszeiten.
    Er musste seinen Arbeitgeber informieren, was dazu führte das dieser der Tätigkeit nicht zustimmte, also ging das ganze vor Gericht, wo der Altenpfleger verlor, da er sich ja so in die Hände spielen könnte und da dies sein primäres Arbeitsverhältnis beeinträchtigen könnte.


    Gruß

  • ausserdem solltest du beachten, wenns alles offiziel läuft, das ggf. Kindergeld oder Ausbildungsbeihilfe, falls du welche bekommst, wegfallen könnten, da du über der Grenze bist.

  • In welchem Gewerbe ist dein Freund den tätig? Drogenschmuggeln ist kein Nebenjob ;) xD. Wenn du am Wochenende z.b auf dem Bau arbeiten willst, muss das Vertraglich feststehen! Weil du dann über deinen Arbeitgeber bzw Kollegen abgesichert bist (sozialversicherung, krankenversicherung etc.) Ich persönlich würde dir eher dazu raten, das Geld schwarz zu verdienen. Ich denke nicht das sich der Aufwand mit der Sozialversicherung etc lohnen würde, wenn du dort nur am Wochenende arbeitest! Das wären zusätzliche umkosten für deinen Kollegen. Ich finde deine Einstellung allerdings sehr gut, neben der Ausbildung auch noch am Wochenende zu arbeiten. Außerdem würde das mit dem "Arbeitsvertrag" sowieso nicht klappen, weil du dann mit dem Finanzamt probleme bekommen wirst. Fällt halt auf, dass du nur am Wochenende arbeitest & das kannst du schlecht angeben.

  • In welchem Gewerbe ist dein Freund den tätig? Drogenschmuggeln ist kein Nebenjob ;) xD. Wenn du am Wochenende z.b auf dem Bau arbeiten willst, muss das Vertraglich feststehen! Weil du dann über deinen Arbeitgeber bzw Kollegen abgesichert bist (sozialversicherung, krankenversicherung etc.) Ich persönlich würde dir eher dazu raten, das Geld schwarz zu verdienen. Ich denke nicht das sich der Aufwand mit der Sozialversicherung etc lohnen würde, wenn du dort nur am Wochenende arbeitest! Das wären zusätzliche umkosten für deinen Kollegen. Ich finde deine Einstellung allerdings sehr gut, neben der Ausbildung auch noch am Wochenende zu arbeiten. Außerdem würde das mit dem "Arbeitsvertrag" sowieso nicht klappen, weil du dann mit dem Finanzamt probleme bekommen wirst. Fällt halt auf, dass du nur am Wochenende arbeitest & das kannst du schlecht angeben.



    Wenn er neben seinem Ausbildungsvertrag noch auf 400€-Basis arbeitet ist das weder für das Finanzamt noch Sozialversicherungsrechtlich ein Problem (sofern alles richtig gemeldet ist und der Arbeitgeber der Ausbildung zustimmt!). Da für das Ausbildungsgehalt nur Sozialabgaben einbehalten, da Ausbildungsgehälter nicht Lohnsteuerpflichtig sind. Für den 400€-Job werden ebenfalls vom Arbeitgeber (!) Sozialversicherungsbeiträge & Lohnsteuer(müsste bei ca. 2% liegen) abgeführt. Daher wenn er 400€ verdient ins seinem Nebenjob, dann entfallen drauf keine (!) Abgaben mehr für ihn, die muss alle der Arbeitgeber entrichten da es sich bei den 400€ schon um einen Nettobetrag handelt.


    Das einzigste wo man ein Problem bekommen könnte ist das man den Kinderfreibetrag (§ 32 Abs. 4 S.2 EStG, 8004 €) überschreitet und dadurch dann das komplette Kindergeld zurück gezahlt werden muss.

  • Musst deinen Cheffe fragen ob du das darfst, außer du machst es unter der Hand(schwarz).


    so will ich's eig machen ich bin dann nirgendwo bei ihm eingetragen oder so also offiziel helfe ich ihm nur als Freund ...


    Ich selber bin jetzt Elektriker und mein Freund macht Autopflege oder wie er das nennt also Politur, Auto drinen pflegen usw.


    @all
    danke für zahlreiche Antworten ^^